M.: Ein Urteil, was wieder Mal zum Kopfschütteln anregt

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Mahlzeit,

Wenn nichts vereinbart wird, sind im Zweifel angestellte Fotografen verpflichtet sämtliche Rechte die der Arbeitgeber für seine betrieblichen Zwecke benötigt, zu übertragen.

Und dass das Urheberrecht nicht übertragbar ist, spielt in deinen Augen keine Rolle, oder?

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