Texter mit x: Ein Urteil, was wieder Mal zum Kopfschütteln anregt

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Der Fotograf soll seinen Schriftzug selbst in das Foto setzen, wenn er es denn unbedingt will.

Angestellte Fotografen haben keine Rechte an den Bildern. Die liegen beim Arbeitsgeber.

Erstens stimmt das so absolut nicht, und zweitens, wenn dem so wäre, dann hätten a) die, die die notwendigen Rechte hätten, die Fotos bei Pixelio angeboten und damit die gleiche Möglichkeit zum Einfügen des Schriftzugs, "wenn sie Wert darauf legen", und b) der Fotograf keine Rechtsgrundlage zu klagen.