Es wurde aber das Bild verändert, was na nur bei erweiterten Nutzungsrecht erlaubt ist. Ob das hier vorliegt?
Wenn das Urteil korrekt ist, dürfte der Urheber die zur Nennung notwendige Bearbeitung nicht wider Treu und Glauben verbieten, denke ich.
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__39.html
Wenn das Urteil nicht korrekt ist, deutet die eng gefaßte Palette an zulässigen Bearbeitung (wie es in der Lizenz der Fall ist) allerdings auf die Unzulässigkeit hin. Es könnte aber auch sein, daß die Lizenzbedingungen gar nicht zur Beurteilung herangezogen werden dürfen, da es um Einwilligungen geht, die nicht verweigert werden _können_, also noch nicht mal durch explizite Lizenzbedingungen.