Tom: Wortmarke nutzen

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Hello,

darf man eigentlich eine Wortmarke für andersartige Produkte nutzen? Z.B. "nimm2" (Bonbons) für eine Zweiradmarke?

Das kommt einmal drauf an, in welchen Klassen die Marke registriert ist und zum zweiten, ob Verwechslungsgefahr gegeben ist.

nimm2 dürfte IMO gar keine Wortmarke sein, weil sowas nicht registrierfähig ist.

Da irrt der Poster M.
nimm2 ist mehrfach registriert, inzwischen auch eine "alte eingeführte Marke" (die unterligen gesonderten Schutzbestimmungen) und hat in Bezug auf Bonbons ja auch keine beschreibende Wirkung.

Im Gegensatz dazu wäre "nimm gleich 2 Bonbons" vermutlich wegen der beschreibenden Wirkung nicht für die Klasse 30 angenommen worden. Diese Marke hätte Eintragungshemmnisse gehabt.

Allerdings rate ich dir, so ein Vorhaben von einem Fachanwalt prüfen zu lassen. Mit Konzernen in der Grösse der Stork KG würde ich mich nicht anlegen, die haben einfach mehr Zeit, Geld und Anwälte.

Wenn man nur wenig Geld hat, kann man nur anmelden, pfiffiges Konzept entwickeln und hinflitzen zum anderen Markeninhaber, um einen "Square" aufzubauen. Wenn der Konzern glaubt, dass man das durchhält, macht er ggf. mit.

Man wird dann ggf. eine "Scheinklage auf Löschung" erzeugen, damit Presse und TV scharf machen und somit ganz billig ganz viel Werbung für beide Seiten erzeugen.

Könnte allerdings auch sein, dass die Storck-Manager vorher die MIFA kaufen und das Geschäft alleine machen.

Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

Tom vom Berg

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