Wie erhebt man Einspruch?
bearbeitet von Jörg ReinholzMoin!
> Amtsgerichte behandeln nur Streite unter 5000 Euro
Bis einschließlich 5000 Euro. [§ 23 Nr. 1 GVG](http://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__23.html)
_"Streitigkeiten über Ansprüche, deren Gegenstand an Geld oder Geldeswert die Summe von fünftausend Euro nicht übersteigt;"
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Jörg Reinholz