Glaubwürdigkeit der Parteien
bearbeitet von Jörg ReinholzMoin!
> "Die Beklagte habe auch bewiesen, daß das Kündigungsschreiben vom 22. Juni 1995 in den Hausbriefkasten des Klägers am 30. Juli 1995 gegen 10 Uhr eingeworfen worden sei. Für den Zu- gang der Kündigung sei weiterhin unerheblich, daß der Kläger sich am 30. Juni 1995 auf einer Reise befunden habe."
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> Ein Dreck-Fühler im Urteil?
Natürlich. Ich muss in dem Punkt sogar mal die Anwälte in Schutz nehmen: Manchmal sind es die Parteien selbst, [die vorgerichtlich allerhand Mist bauen und die eigene Glaubwürdigkeit völlig zerstören](http://joerg-reinholz.blogspot.ch/2015/07/montag-der-13-fur-die-euroweb.html).
Jörg Reinholz