Hi Kalk,
ich denke, aus meiner Fragestellung geht (wenn auch implizit) extrem eindeutig hervor, dass es um eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung geht, und nicht um die Person im rechten Teil des Bildes.
Hast du die Erlaubnis der abgebildeten Person, dass du sie fotografieren und öffentlich bloßstellen darfst?
Die Person hat das Bild selbst erstellt und veröffentlicht. Ich bin als Betreiber lediglich der Adressat der Abmahnung.
Falls Du hier trotz der Verpixelung eine Bloßstellung und damit mangelnde Sorgfalt siehst, lass mich bitte wissen, was genau ich Deiner Meinung nach falsch gemacht habe.
Eddie