hi,
lt. Tarifvertrag steht der Kündigungstermin zum 31.3. fest, die Fristen sind damit eingehalten und es ist gewährleistet, dass der verbleibende Urlaub genommen werden kann.
Eine Verlängerung des bestehenden Arbeitsverhältnisses ist dem Arbeitgeber nicht zuzumuten, weil ab dem 31.3. andere Fristen und Kündigungsbedingungen gelten.
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber bereit, bis zum 30.4. Lohn zu zahlen, diese Zusage liegt jedoch nur mündlich vor.
Unverbindlich angefragt: Gibt es die Möglichkeit, eine Zusatzvereinbarung zur Kündigung zum 31.3. abzuschließen, so dass der Arbeitgeber bis mindestens zum 10.4. Beiträge zur Sozialversicherung abführt?
Oder anders gefragt: Heißt obenstehende mündliche Zusage, dass SV-Beiträge bis 30.4. abgeführt werden?
Vordergründig ist also nicht die Lohnzahlung, sondern eine Zusicherung, dass SV-Beiträge bis mindestens 10.4. abgeführt werden, falls das der 30.4. wird, wäre das natürlich auch OK.
Falls das überhaupt möglich ist, in welcher Form?
Bitte mal um unverbindliche Hinweise.
Schöne Grüße.