hotti: Kündigung und Sozialversicherung

Beitrag lesen

hi,

Zu Deiner Frage. Der Arbeitgeber (der die Arbeit hier gleich in zweierlei Hinsicht nimmt) wird den "Lohn" wohl als Abstandszahlung deklarieren. Demnach ist es kein Lohn und er unterliegt nicht der Zahlung von Sozialleistungen. Macht er das anders, dann wäre es Lohn und das Arbeitsverhältnis würde stillschweigend verlängert.

Das befürchte ich auch. Evntl. können wir den Arbeitsvertrag ändern, von derzeit unbefristet (Ende der Probezeit am 31.3.) auf befristet (Ende am 10.4. oder Ende am 30.4. und Kündigung zum 10.4.). Wichtig ist nur, dass bis 10.4. SV abgeführt wird.

Schöne Grüße.