Liebe Mitdenker, liebe Wissende, liebe Neugierige,
ja!
Nö. Es reicht völlig aus, wenn die Leistungen abgeführt werden. Wie gesagt findet es nicht statt, dass die vertraglichen Voraussetzungen durch die Kassen geprüft werden.
Im Ernstfall: Dir geht's doch nicht immer so gut, Du neigst doch zu Depressionen. Lass Dich also endlich krank schreiben und goutiere an den Segnungen der teutogermanischen Chemieindustrie. Dann ist der Arbeitgeber für 6 Wochen zur Lohnfortzahlung auch nach der Kündigung verpflichtet. Das beinhaltet auch die Pflicht, Sozialbeiträge abzuführen.
Stimmt, ich habe bei Hotti in der letzten Zeit auch den Eindruck von starken Depessionen gehabt. Der kriegt einfach nix mehr auf die Reihe und hat jeglichen Antrieb verloren.
Das ist ein Fall für eine ambulante Therapie. Die kann dann sogar mal drei Monate und länger dauern. Sechs wochen lang muss der AG noch Lohnfortzahlung leisten, dann kommt die Krankenkasse und zahlt - bis zur Untersuchung durch den Medizinischen Dienst. Aber so schlecht, wie es Hotti geht, wird er die auch noch überstehen und eine Kur erhalten. Die muss er aber vermutlich dringend bei der LVA oder BVA beantragen.
Danach hat er die 2,5 Jahre voll und ist wieder fit, wie Turnschuh - oder auch nicht.
Spirituelle Grüße Euer Robert
Möge der Forumsgeist wiederbelebt werden!