Hi,
es geht um folgendes. Die DAK hat nun Pflegehilfsmittel wie Windeln an einen günstigen Subunternehmer ausgelagert. Die Windeln entsprechen nicht der Qualität. Sie laufen aus, etc. Es gibt Gerichtsurteile, die sagen eine Krankenkasse muß dem Versicherten die passenden Windeln liefern.
Das überrascht mich ehrlich gesagt - ich dachte, daß es Aufgabe der Krankenkasse ist, Behandlung, Medikamente und Hilfsmittel zu bezahlen. Aber nicht zu liefern.
Was hat denn eine Nachfrage/Beschwerde beim Lieferanten ergeben?
cu, Andreas
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Warum nennt sich Andreas hier MudGuard? O o ostern ... Fachfragen per Mail sind frech, werden ignoriert. Das Forum existiert.
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