Moin!
Ich sehe nur die Seite stammte von "Schlund + Partner AG".
Dafür kannst Du gemäß der deutschen Rechtsprechung Schlund und Partner (Jetzt Teil von 1und1) sofern die "Admin C" sind, auf Unterlassung in Anspruch nehmen wenn kein Ansprechpartner mit Sitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes ermittelbar ist. Also zur Entfernung von Inhalten auffordern. Schadensersatz gibts aber erst, wenn die der Aufforderung nicht nachkommen und dann zur Beseitigung verurteilt werden - ab Urteil + Frist. Es sei denn die Rechtsverletzung war "leicht erkennbar" (was die Gerichte höchst unterschiedlich auslegen), dann ab Aufforderung + Frist (welche die Gerichte höchst unterschiedlich auslegen).
Verbindliche Auskünfte zu konkreten Fällen erteilt der Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu Gebühren seiner Wahl. Ist keine Gebühr vereinbart dann auf der Basis eines faktisch frei bestimmbaren Streitwertes nach der in der RGV (oder so) benannten Taxe...
Jörg Reinholz