Tach,
"[…] Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben. "
wie schon im anderen Posting erwähnt, dürfte das der entscheidene Satz sein. Rechtlich gesehen dürfte das relativ eindeutig sein, andere Lösungen wären vielleicht nach dem Prinzip „wo kein Kläger, da kein Richter“-Prinzip möglich und auch nicht unüblich.
mfg
Woodfighter