Moin!
Warum sollte Host Europe dieses nicht machen dürfen.
Das ist nicht so einfach gesagt, dass die das (nicht) dürfen.
Unabhängig vom Inhalt des geschlossenen Vertrages oder gar der AGB kommt es nämlich darauf an, wie und mit welchen Aussagen der Anbieter den Vertrag eingeworben hat. Hat er hier z.B. dargestellt, dass das Hosting in einen Rechenzentrum in Köln erfolge, dann kann man sich auch darauf berufen, dass dieses bei der Kaufentscheidung für den Käufer wesentliche Werbeversprechen als Leistungsbeschreibung durchaus Vertragsbestandteil wurde.
"Objektive Beschaffenheitsangaben i. S. d. § 434 Abs. 1 S. 2 Ziff. 2, die für die Frage der Sachmangelfreiheit von Bedeutung sein können, ergeben sich also möglicherweise aus öffentlichen Äußerungen (insbes.: Werbung) vorausgesetzt, der Käufer kann die in der Werbung enthaltenen Eigenschaften als verkörperte erwarten (§ 434 Abs. 1 S. 2). Werbeaussagen sind mithin unabhängig davon zu berücksichtigen, „ob sie nach den Regeln des einzelstaatlichen Vertragsrechts als vertraglich vereinbarte angesehen werden können“
Quelle: (Lehmann , JZ 2000, 280, 283 zu Art. 2 Abs. 2 der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie 1999/44/EG, welche der hier gegenständlichen Änderung des BGB zu Grunde liegt)
Fundstelle: Publikation des RA Bernreuther "Sachmangelhaftung durch Werbung"
Ach so, das gilt auch für Dienstleistungen:
"Art. 7 Abs. 4 UGP-Richtlinie gebietet trotz des darin verwendeten Begriffs „Kauf“ keine Beschränkung auf Kaufverträge."
(OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.4.2015, I-15 100/14)
Auch das LG Wiesbaden hat sich z.B. hinsichtlich der Produktbeschreibung eines Porsche darauf fest gelegt, dass der im Prospekt beworbene Spritverbrauch Bbestandteil der Produktbeschreibung und also des Vertrages geworden ist. (Urteil vom 30.12.2010, AZ: 3 O 208/09)
Was jetzt zu tun ist:
Die Werbung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses raussuchen.
Ich fand z.B. aus dem Jahr 2010:
https://web.archive.org/web/20101229213349/https://www.hosteurope.de/produkte/Virtual-Server
und den Link zu:
https://web.archive.org/web/20101230015130/http://www.hosteurope.de/content/Backbone
Dort dann:
Datacenter
- 30 Prozent höhere Energieeffizienz durch Einsatz neuester Technologie im Datacenter Welserstraße
- Anbindung an multiredundanten, carrierneutralen 40-Gbit-Internet-Backbone
und:
Backbone
- 10 GigE Ring in Deutschland
- Multiredundant durch Anbindung an mehrere Carrier
- Direktanbindung an den DE-CIX
- Direktanbindung an die Deutsche Telekom AG
Tja ... es dürfte selbst für einen Küchenanwalt ziemlich schwierig sein, das zu versemmeln.
Jörg Reinholz