"wir beliefern nur gewerbliche Kunden..."
bearbeitet von Ringeltaube> > IdR geht es darum, dass Gewährleistung/Garantie ausgeschlossen werden können.
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> Gewerbliche Kunden kriegen keine Gewährleistung???
> Was macht denn ein Radioladen, dem ich ein kaputtes Radio zurückgebe (Gewährleistung)?
Der Radioladen ist nicht Kunde, sondern Händler. Er regelt das für dich mit dem Hersteller, denn der Hersteller ist dir, seinem Endkunden gegenüber zur Gewährleistung verpflichtet, nicht dem Laden. Der Laden ist nur Mittelsmann.
Ein kaputtes Radio kannst du im Übrigen nicht im Laden zurückgeben. So, wie der Hersteller die korrekte Funktion gewährleisten muss, musst du ihm die Chance gegen, diese Pflicht auch zu erfüllen. Das bedeutet erstmal: Reparatur oder Austausch. Das sofortige Zurückgeben im Sinne von Geld zurückbekommen ist im stationären Handel eine freiwillige Leistung.
Bringst du ein defektes Gerät in den Laden, gibt es drei Möglichkeiten:
- Du bekommst ein neues Gerät im Austausch (vor allem bei billigen Kleingeräten, die keine Reparatur lohnen).
- Das Gerät muss zur Reparatur eingesendet werden (Laden hat keine vom Hersteller anerkannte Werkstatt oder Reparatur zu kompliziert).
- Das Gerät wird vom Radioladen selbst repariert (gegen Kostenerstattung durch den Hersteller natürlich – für solche Garantieerstattungen gibt es seit jeher ein festgelegtes Prozedere zwischen Herstellern und Handwerk).
"wir beliefern nur gewerbliche Kunden..."
bearbeitet von Christian Kruse> > IdR geht es darum, dass Gewährleistung/Garantie ausgeschlossen werden können.
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> Gewerbliche Kunden kriegen keine Gewährleistung???
> Was macht denn ein Radioladen, dem ich ein kaputtes Radio zurückgebe (Gewährleistung)?
Der Radioladen ist nicht Kunde, sondern Händler. Er regelt das für dich mit dem Hersteller, denn der Hersteller ist dir, seinem Endkunden gegenüber zur Gewährleistung verpflichtet, nicht dem Laden. Der Laden ist nur Mittelsmann.
Ein kaputtes Radio kannst du im Übrigen nicht im Laden zurückgeben. So, wie der Hersteller die korrekte Funktion gewährleisten muss, musst du ihm die Chance gegen, diese Pflicht auch zu erfüllen. Das bedeutet erstmal: Reparatur oder Austausch. Das sofortige Zurückgeben im Sinne von Geld zurückbekommen ist im stationären Handel eine freiwillige Leistung.
Bringst du ein defektes Gerät in den Laden, gibt es drei Möglichkeiten:
- Du bekommst ein neues Gerät im Austausch (vor allem bei billigen Kleingeräten, die keine Reparatur lohnen).
- Das Gerät muss zur Reparatur eingesendet werden (Laden hat keine vom Hersteller anerkannte Werkstatt oder Reparatur zu kompliziert).
- Das Gerät wird vom Radioladen selbst repariert (gegen Kostenerstattung durch den Hersteller natürlich – für solche Garantieerstattungen gibt es seit jeher ein festgelegtes Prozedere zwischen Herstellern und Handwerk).