Karl Heinz: Kunde bittet um Zahlungserlass - wie reagieren?

Beitrag lesen

Hallo,

es geht um einen Kunden dem ich eine definierte Leistung für einen pauschalen Betrag versprochen habe.

50% des Rechnungsbetrags hat der Kunde vorab bezahlt, 50% sollten nach Abschluss meiner Tätigkeit in Rechnung gestellt werden.

Nun ist es so, dass ich die im Auftrag definierte Leistung von meiner Seite nur zu 50% erbringen konnte. Die restlichen 50% der Leistung kann nicht erbringen, weil hierzu zunächst etwas vom Kunden realisiert werden müsste. Die Realisierung würde eine zusätzliche Investition vom Kunden bei einem anderen Unternehmen erfordern. Für diese zusätzliche Investition hat der Kunde kein Geld.

Kurzum: Ich kann meine Arbeit nicht beenden, weil der Kunde nicht die dafür benötigte Grundlage schaffen kann.

Nun hat mich der Kunde gefragt, ob ich ihm aufgrund dieser Situation die restlichen 50% des Rechnungsbetrags erlassen kann. Gutmütig wie ich bin habe ich das gemacht. Ich bin allerdings unsicher ob ich hier korrekt entschieden habe. Der Kunde unterschreibt einen Auftrag für Betrag X und ich erlasse ihm 50% dieses Betrags, weil ich meine Leistung nicht fertigstellen kann. Schuld für die Nichtfertigstellung trage allerdings nicht ich sondern der Kunde. Ich frage mich warum ich dann überhaupt noch Aufträge schreibe, wenn die Kunden sowieso nach Belieben von diesen zurücktreten können.

Wie würdet ihr in solch einem Fall reagieren? Genauso wie ich, sprich nachgeben umd 50% der Rechnungsbetrag erlassen oder auf die restlichen 50% pochen, obwohl ich meine Leistung ja unverschuldet nicht fertigstellen kann?