Der Martin: Kunde bittet um Zahlungserlass - wie reagieren?

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Hallo,

Mal angenommen ich wäre knallhart und würde auf die zweiten 50% pochen, würden die mir rein rechtlich überhaupt zustehen?

ich bin mir da auch nicht sicher, zumal ich eure Verträge nicht kenne. Nach meinem Rechtsempfinden hast du darauf wohl (noch) keinen Anspruch, denn wie du eingangs beschrieben hast, hieß es: 50% vorab, die anderen 50% bei Fertigstellung. Zur Fertigstellung kommt es nicht, also kannst du die zweite Hälfte des vereinbarten Betrags nicht einfordern.

Pikant ist nur, dass es nicht in deiner Verantwortung liegt, dass du die Arbeit nicht fertigstellen kannst. Catch-22.

Kannst du dich mit dem Kunden eventuell darauf einigen, dass die Arbeit einfach für unbestimmte Zeit auf Eis gelegt und dann fortgesetzt wird, wenn kundenseitig die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind?

So long,
 Martin