Karl Heinz: Kunde bittet um Zahlungserlass - wie reagieren?

Hallo,

es geht um einen Kunden dem ich eine definierte Leistung für einen pauschalen Betrag versprochen habe.

50% des Rechnungsbetrags hat der Kunde vorab bezahlt, 50% sollten nach Abschluss meiner Tätigkeit in Rechnung gestellt werden.

Nun ist es so, dass ich die im Auftrag definierte Leistung von meiner Seite nur zu 50% erbringen konnte. Die restlichen 50% der Leistung kann nicht erbringen, weil hierzu zunächst etwas vom Kunden realisiert werden müsste. Die Realisierung würde eine zusätzliche Investition vom Kunden bei einem anderen Unternehmen erfordern. Für diese zusätzliche Investition hat der Kunde kein Geld.

Kurzum: Ich kann meine Arbeit nicht beenden, weil der Kunde nicht die dafür benötigte Grundlage schaffen kann.

Nun hat mich der Kunde gefragt, ob ich ihm aufgrund dieser Situation die restlichen 50% des Rechnungsbetrags erlassen kann. Gutmütig wie ich bin habe ich das gemacht. Ich bin allerdings unsicher ob ich hier korrekt entschieden habe. Der Kunde unterschreibt einen Auftrag für Betrag X und ich erlasse ihm 50% dieses Betrags, weil ich meine Leistung nicht fertigstellen kann. Schuld für die Nichtfertigstellung trage allerdings nicht ich sondern der Kunde. Ich frage mich warum ich dann überhaupt noch Aufträge schreibe, wenn die Kunden sowieso nach Belieben von diesen zurücktreten können.

Wie würdet ihr in solch einem Fall reagieren? Genauso wie ich, sprich nachgeben umd 50% der Rechnungsbetrag erlassen oder auf die restlichen 50% pochen, obwohl ich meine Leistung ja unverschuldet nicht fertigstellen kann?

  1. Hallo Karl Heinz,

    Wie würdet ihr in solch einem Fall reagieren? Genauso wie ich, sprich nachgeben umd 50% der Rechnungsbetrag erlassen oder auf die restlichen 50% pochen, obwohl ich meine Leistung ja unverschuldet nicht fertigstellen kann?

    Das hängt sehr davon ab, wie groß dein tatsächlich geleisteter Aufwand für die zweiten 50% gewesen ist. Wenn du keine Arbeit damit hattest, würde ich an deiner Stelle auf die 50% verzichten. Wenn du aber bereits für die zweiten 50% Arbeitszeit investiert hast, würde ich mir die auch bezahlen lassen.

    Bis demnächst
    Matthias

    --
    Das Geheimnis des Könnens liegt im Wollen. (Giuseppe Mazzini)
    1. Das hängt sehr davon ab, wie groß dein tatsächlich geleisteter Aufwand für die zweiten 50% gewesen ist. Wenn du keine Arbeit damit hattest, würde ich an deiner Stelle auf die 50% verzichten. Wenn du aber bereits für die zweiten 50% Arbeitszeit investiert hast, würde ich mir die auch bezahlen lassen.

      Das was ich bisher gemacht habe habe ich bezahlt bekommen, dass was noch gemacht werden müsste aber nicht gemacht werden kann, habe ich ihm erlassen. Ist dann zwar ärgerlich für mich aber irgendwie schon fair für beiden Seiten.

      Mal angenommen ich wäre knallhart und würde auf die zweiten 50% pochen, würden die mir rein rechtlich überhaupt zustehen?

      1. Hallo,

        würden die mir rein rechtlich überhaupt zustehen?

        IANAL, aber vermutlich kommts dabei auf die Formulierung im Vertrag an.

        Gruß
        Kalk

      2. Hallo,

        Mal angenommen ich wäre knallhart und würde auf die zweiten 50% pochen, würden die mir rein rechtlich überhaupt zustehen?

        ich bin mir da auch nicht sicher, zumal ich eure Verträge nicht kenne. Nach meinem Rechtsempfinden hast du darauf wohl (noch) keinen Anspruch, denn wie du eingangs beschrieben hast, hieß es: 50% vorab, die anderen 50% bei Fertigstellung. Zur Fertigstellung kommt es nicht, also kannst du die zweite Hälfte des vereinbarten Betrags nicht einfordern.

        Pikant ist nur, dass es nicht in deiner Verantwortung liegt, dass du die Arbeit nicht fertigstellen kannst. Catch-22.

        Kannst du dich mit dem Kunden eventuell darauf einigen, dass die Arbeit einfach für unbestimmte Zeit auf Eis gelegt und dann fortgesetzt wird, wenn kundenseitig die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind?

        So long,
         Martin

        1. Kannst du dich mit dem Kunden eventuell darauf einigen, dass die Arbeit einfach für unbestimmte Zeit auf Eis gelegt und dann fortgesetzt wird, wenn kundenseitig die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind?

          Genauso wollen wir es machen, habe gerade nochmal mit ihm telefoniert. Mal abwarten wie sich das entwickelt :-).

      3. Moin!

        Mal angenommen ich wäre knallhart und würde auf die zweiten 50% pochen, würden die mir rein rechtlich überhaupt zustehen?

        Die Rechtslage beim Werkvertrag: (Orlok weist auf die des Dienstvertrages hin) und es ist nicht klar, was zutrifft (Wir kennen den Vertrag nicht).

        § 649 Kündigungsrecht des Bestellers

        Der Besteller kann bis zur Vollendung des Werkes jederzeit den Vertrag kündigen. Kündigt der Besteller, so ist der Unternehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Es wird vermutet, dass danach dem Unternehmer 5 vom Hundert der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen.

        Faktisch stellen sich folgende Fragen:

        • Gericht, hohe See, Gottes Hand und so weiter … Für die vollen 50% müsstest Du eine Abrechnung vorlegen, aus der hervor geht, was Du nichts erspart hast, insbesondere Deine Arbeitskraft nicht anderweitig verwenden konntest. Ansonsten stehen Dir 5% des Auftrags (hier also 5% von den 50%) als entgangener Gewinn zu.
        • Du sagts, der Kunde hat das Geld nicht. Würdest Du dann nicht gutes Geld, schlechtem Geld hinterherwerfen?
        • Verbessert Gutmütigkeit eventuell die Chancen auf einen Folgeauftrag?

        Jörg Reinholz

  2. Hallo

    §326 BGB - Befreiung von der Gegenleistung und Rücktritt beim Ausschluss der Leistungspflicht

    „Ist der Gläubiger (Kunde) für den Umstand, auf Grund dessen der Schuldner (Du) nach §275 Abs.1 bis 3 (Ausschluss der Leistungspflicht wegen Unmöglichkeit) nicht zu leisten braucht, allein oder weit überwiegend verantwortlich … so behält der Schuldner den Anspruch auf Gegenleistung. Er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Befreiung von der Leistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.“

    Nur ein allgemeiner und unverbindlicher Hinweis. ;-)

    Viele Grüße,

    Orlok

  3. Hi Karl,

    Wie würdet ihr in solch einem Fall reagieren?

    Erlassen. Offensichtlich hast du bei der konzeptionierung einen Fehler gemacht, und nicht alle gegebenheiten berücksichtigt. Dafür kann der Kunde nichts.

    Bis bald

    --
    Hosen sind Blau
    1. Moin!

      Erlassen. Offensichtlich hast du bei der konzeptionierung einen Fehler gemacht

      Wie kommst Du auf diesen "Trichter"?

      Jörg Reinholz

      1. Hi Jörg,

        Erlassen. Offensichtlich hast du bei der konzeptionierung einen Fehler gemacht Wie kommst Du auf diesen "Trichter"?

        Wenn ich einen Auftrag annehme, prüfe ich doch erstmal, ob ich die Aufgabe mit den zur Verfügung stehenden Mitteln erledigen kann? Und wenn nicht, informiere ich den Auftraggeber über diesen Umstand, bevor ich den Auftrag annehme und anfange, um auf halber Strecke festzustellen, dass zur fertigstellung etwas essenzielles fehlt.

        Bis bald

        --
        Hosen sind Blau
        1. Hallo Malcolm Beck`s,

          Wenn ich einen Auftrag annehme, prüfe ich doch erstmal, ob ich die Aufgabe mit den zur Verfügung stehenden Mitteln erledigen kann? Und wenn nicht, informiere ich den Auftraggeber über diesen Umstand, bevor ich den Auftrag annehme und anfange, um auf halber Strecke festzustellen, dass zur fertigstellung etwas essenzielles fehlt.

          Wie ich das verstehe, war von vornherein klar, dass der Auftraggeber eine Zuarbeit leisten muss.

          Bis demnächst
          Matthias

          --
          Das Geheimnis des Könnens liegt im Wollen. (Giuseppe Mazzini)
          1. Hallo,

            Wie ich das verstehe, war von vornherein klar, dass der Auftraggeber eine Zuarbeit leisten muss.

            Aber grade dann gehört solch ein Fall der Nichtleistung doch vorher geregelt, oder?

            Gruß
            Kalk

          2. Hi Matthias,

            Wie ich das verstehe, war von vornherein klar, dass der Auftraggeber eine Zuarbeit leisten muss.

            Sieht für mich nicht wirklich so aus.

            Nun ist es so, dass ich die im Auftrag definierte Leistung von meiner Seite nur zu 50% erbringen konnte. Die restlichen 50% der Leistung kann nicht erbringen, weil hierzu zunächst etwas vom Kunden realisiert werden müsste. Die Realisierung würde eine zusätzliche Investition vom Kunden bei einem anderen Unternehmen erfordern. Für diese zusätzliche Investition hat der Kunde kein Geld.

            Bis bald

            --
            Hosen sind Blau
            1. Wie ich das verstehe, war von vornherein klar, dass der Auftraggeber eine Zuarbeit leisten muss.

              Sieht für mich nicht wirklich so aus.

              Von vornherein war die Zuarbeit nicht abzusehen. Die notwendige Zuarbeit resultiert aus einem Fehler im Template des Online-Shops des Kunden. Diesen Fehler hat der Ersteller des Templates zu verantworten. Der Kunde kann nichts für den Fehler im Template, ich aber genauso wenig.

              Im Vorfeld sämtliche Eventualitäten zu berücksichtigen ist meines Erachtens nicht möglich, sprich bei fast jeden Projekt muss man mit Problemen rechnen mit welchem man vorher nicht hätte rechnen können. Zur Lösung dieser Probleme ist dann ab und an eine zusätzliche Investion notwendig. Letztendlich muss der Kunde mir ja sogar dankbar sein, ohne mich hätte es das Problem wohl erst sehr viele später entdeckt.

              1. Hi Karl,

                Von vornherein war die Zuarbeit nicht abzusehen. Die notwendige Zuarbeit resultiert aus einem Fehler im Template des Online-Shops des Kunden. Diesen Fehler hat der Ersteller des Templates zu verantworten. Der Kunde kann nichts für den Fehler im Template, ich aber genauso wenig.

                Dann sollte doch dieser haften? Oder zumindest den Fehler fixen?

                Im Vorfeld sämtliche Eventualitäten zu berücksichtigen ist meines Erachtens nicht möglich, sprich bei fast jeden Projekt muss man mit Problemen rechnen mit welchem man vorher nicht hätte rechnen können.

                Das kommt wohl auf das Projekt an. Ich weiss ziemlich genau, was ich realisieren kann und was nicht ;)

                Aber ja, ohne Details zum Vertrag und zur Aufgabe kann man schwer was zu sagen.

                Bis bald

                --
                Hosen sind Blau