Hallo,
Wie ich das verstehe, war von vornherein klar, dass der Auftraggeber eine Zuarbeit leisten muss.
Aber grade dann gehört solch ein Fall der Nichtleistung doch vorher geregelt, oder?
Gruß
Kalk
Hallo,
Wie ich das verstehe, war von vornherein klar, dass der Auftraggeber eine Zuarbeit leisten muss.
Aber grade dann gehört solch ein Fall der Nichtleistung doch vorher geregelt, oder?
Gruß
Kalk