- 12.10.2015 - Ein Mahnbescheid vom Amtsgericht Z trifft ein, ich lege fristgerecht Widerspruch ein und schicke auch dem Gericht Kopien meiner zwei Schreiben und der Schreiben von X und Y.
Nun bekommt der Antragsteller Kenntnis vom Widerspruch und müsste die Klage beantragen. Das ist offenbar nicht erfolgt, somit will er seine Forderung nicht gerichtlich durchsetzen.
- 25.2.2016 - Y schreibt mich wieder an ("letzte Mahnung") erhebt die Forderung erneut und droht mit gerichtlichem Mahnverfahren am 16.3.2016 - kein Wort von dem bereits am 10.9.2015 eingeleiteten Verfahren.
Naja, er schätzt seine Chancen vor Gericht nicht besonders hoch ein und hofft auf den "Trottel-Faktor", also dass du den bisherigen Verlauf nicht überblickst.
- Wieso droht Y mir mit einem gerichtlichen Mahnverfahren, obwohl bereits eines eingeleitet wurde?
Zermürbungstaktik. Die Erfahrung scheint zu zeigen, dass manche "Schuldner" die Geduld des Aussitzens verlieren und einknicken.
- Muß ich auf jeden Brief von Y antworten, auch wenn ich meinen Standpunkt bereits klar und deutlich dargelegt habe und sich seitdem nichts geändert hat? Dieser Briefverkehr kostet mich schließlich Geld.
Würde ich nicht machen (bin kein Jurist und kann/darf dir nicht raten, was du tun solltest). Wozu auch? Der nächste Schritt, den ich ernt nehmen würde, ist die Klage, die dir vom Gericht zugestellt wird.
Im Laufe einiger Jahre wurde ich auch schon zu solchen Spielchen aufgefordert. Sehe ich sportlich als juristsches Kräftemessen. Man wird nicht dümmer dadurch. Da habe ich dann schon mal die Gegenseite beschäftigt und eine hand- unterschriebene Bestätigung verlangt, dass der Y den X in dieser Sache vertreten darf. Wenn ja, dann die genaue Aufstellung der Forderung usw.
Linuchs