Tach,
- Wieso droht Y mir mit einem gerichtlichen Mahnverfahren, obwohl bereits eines eingeleitet wurde?
vermutlich weil entweder die eine Hand bei Y nicht weiß, was die andere tut, oder die Hoffnung besteht durch die Drohung doch noch zu Geld zu kommen.
- Muß ich auf jeden Brief von Y antworten, auch wenn ich meinen Standpunkt bereits klar und deutlich dargelegt habe und sich seitdem nichts geändert hat? Dieser Briefverkehr kostet mich schließlich Geld.
Nein, du solltest auf gerichtliche Mahnbescheide reagieren, da diese ohne Widerspruch automatisch zu einem Vollstreckungsbescheid führen, aber außergerichtliche Korrespondenz ist m.w. nicht nötig. Falls das ganze nervig genug ist, kann sich vielleicht eine negative Feststellungsklage anbieten, um festzuhalten, dass keine Forderung existiert; aber da frage lieber den Anwalt deines geringsten Misstrauens.
mfg
Woodfighter