Tat und Schuld im Straf- und Zivilrecht bzw. dem allgemeinen Sprachgebrauch
bearbeitet von Google weiß alles> Verwerflichkeit ≠ Vorwerfbarkeit. Deine Argumentationsweise ist völlig zusammenhanglos.
In Deiner Vorstellung der Dinge mag das zutreffen. Ich enthalte mich jeder Äußerung darüber als wie "speziell" ich diese empfinde.