Lukas.: Steuerprofis hier?

Beitrag lesen

Hi,

ich bin zwar selber Wirtschaftswissenschaftler, aber in diesem Punkt bin ich grade nicht ganz sicher.

Ich bin der Meinung, dass (von Abschlagsrechnungen mal abgesehen), die Umsatzsteuer zum Liefer- /Leistungsdatum fällig wird, und zwar zum zu diesem Zeitpunkt fälligen Ust-Satz.

Ist das korrekt?

Hintergrund: Ich möchte gerade innerhalb einer Faktura einen Umsatzsteuerwechsel programmieren. Bisher sind dort fest 19% hartcodiert genutzt.

Und mir stellt wsich die Frage, wie wird eine Rechnung aussehen müssen, die am 03.01.20xx erstellt wird, die aber Leistungen berechnet, die am 28.12.20(xx-1) ausgeführt wurden.

Wird dort die alte Ust (z.b. 19%) wirksam oder die neue mit (z.b. 9% - Späßle muß in Zeiten hohen Außenhandelsdefizits sein...)?

L.