beatovich: Google Analytics und andere Tracking Software rechtlich korrekt nutzen

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hallo

Ähnlich wie bei Punkt eins ist es bei den meisten Online-Shops so, dass Punkt drei nicht umgesetzt ist.

Opt-Out-Anpassung scheint mir nicht als Option formuliert zu sein, und es ist einer der offensichtlichen Punkte, den man bemängeln kann, wenn er fehlt.

Ich frage mich gerade ob man das nach dem Inkrafttreten der DSGVO am 18. Mail noch genauso locker sehen kann oder ob man dann unbedingt das Deaktivierungs Ad Ons integrieren sollte, weil die Gefahr eine Abmahnung sonst sehr hoch ist?

Beim Datenschützer steht:

Was ist zu tun?

Zusammenfassend ergeben sich für einen datenschutzkonformen Einsatz von Google Analytics unter Beachtung der Vorgaben der Aufsichtsbehörden insgesamt vier Punkte, **die einzuhalten sind**:

Vertrag zur Auftragsverarbeitung abschließen
Tracking-Code anpassen
Datenschutzerklärung anpassen
Ggf. Löschung von Altdaten

Das lässt eigentlich keinen Spielraum.