Google Analytics und andere Tracking Software rechtlich korrekt nutzen
bearbeitet von Karl HeinzHallo,
> Rechtlich sind bei der Integration von Google Analytics folgende Dinge zu beachten:
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> 1. Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abschließen
> 2. Tracking Code anpassen (Anonymisierung der IP-Adressen)
> 3. Tracking Code anpassen (Widerspruchsrecht durch Deaktivierungs-Add-on)
> 4. Datenschutzerklärung anpassen
> 5. Ggf. Löschung von Altdaten
Weiß jemand wie man die Datenschutzerklärung (Punkt 4) hinsichtlich der DSGVO anpassen muss, wenn man Remarketing verwendet?