Als Querulant tituliert zu werden, ist negativ konnotiert. Du scheinst stolz darauf zu sein. Bitte ändere das.
Nein. Dein Sarkasmusdetektor braucht eine Justierung. Ich erklär es Dir:
Ich bin nicht stolz auf eine Justiz, deren Subjekte sich in großer Zahl einem Elfenbeinturm u.a. aus § 78 ZPO sitzend für was ganz tolles halten und mit Nichtanwälten in einer Form Art und Weise umgehen, die viel davon hat, dass mancher Richter wohl glaubt, dass die Gesetze dann von diesen nicht beachtet werden müssen, weil die Nichtanwälte, spätestens wenn diese solchen Textbausteinkünstlern die Rechtsbeugung vorhalten und deren Voreingenommenheit rügen, doch per se nur irgendwelche "Querulanten" seien. Es kann Zufall sein, aber ich kann aus eigenem Erleben behaupten, dass eine solche, klar gesetzesferne Haltung speziell unter Richtern an Landgerichten extrem verbreitet ist.
Der gegenseitige Schutz der Richter ist sehr weit reichend. So ein Beschluss (ab Seite 7 wird es interessant) ergeht also nur, wenn das Handeln der von diesem Beschluss betroffenen Richter "komplett unerträglich" war - und ich vermute mal, das LG delegiert in nächster Zeit vier Richter an ein Amts- oder Verwaltungsgericht - und braucht vier neue Kollegen.
Wobei die Delegierung nicht das ist, was das Gesetz in solchen Fällen vorsieht. Allerdings wäre ich wirklich ein realitätsfremd denkender Querulant wenn ich das unter den gegenwärtigen Bedingungen für erreichbar halten würde. Aber: Delegiert man solche Richter jetzt an ein Verwaltungsgericht, dann wäre zu besorgen, dass z.B. Asylanträge infolge "ungenügender Befassung" ungerechtfertigt abgelehnt und die Betroffenen in den sicheren Tod geschickt werden.