was du schreibst ist für mich ziemlich abstrakt, hast du ein konkretes Beispiel parat?
Hehe. Der Beschluss wird ab Seite 7 sehr konkret.
Da steht, dass sich das Gericht darauf verstiegen hatte, mein Vorbringen gar nicht zu beachten und sich statt dessen "objektiv unwahres" (und nicht mal vorgetragenes!) Zeug aus den Fingern gesogen hat. Außerdem steht da was von "objektiven Verfahrensverstößen" - die der ursprünglich abgelehnte Richter begangen hatte. Man beachte den Plural!
Im Übrigen geht es darum, ob ich behaupten darf, dass lobende Bewertungen für eine W. GmbH, die schon vor der Veröffentlichung der Eintragung der Firma erfolgten, Fälschungen sind.
Ich glaube, die Antragstellerin, deren formaler Chef und dessen tatsächliche Chefs, also meine letzten "Lieblingsgegner" erwartet jetzt ein ganz böses Erwachen.