TS: Finderlohn

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Hello,

Ein Finder entdeckt, dass vom Betroffenen Bilder im Internet augenscheinlich unter Missachtung dessen Rechte benutzt werden und macht diesen darauf aufmerksam.

Nee, nee.
Dann hätte ich nicht gefragt!

Interessant. Dürfte ziemlich selten vorkommen. Um ehrlich zu sein, überhaupt nicht.

PS: Für's letzte Handy was ich fand und zurückgeführt habe, gabs ein Riesenwurstpaket -- Der Besitzer war ein Metzger 😉

Das war dann ja auch ein dingliches Gut. Da ist der Finderlohn etabliert.

Ich bin mir nur nicht sicher, was im rechtlichen Sinne eine "Sache" ist. Die könnte ja auch immateriell sein.

Allerdings kann sie dann nicht "verloren", sondern nur "gestohlen" worden sein. Gibt es für die Auffindung von Diebesgut/gestohlenen Rechten eine vergleichbare Regelung zum Finderrecht?

Liebe Grüße
Tom S.

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