TS: Finderlohn

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Hello,

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Ja, da stimme ich zu.

Alerdings muss der Schadenersatzanspruch als verloren gelten, solange die Rechtsverletzung (deren Ort, deren Verletzer) nicht bekannt ist. Macht der Finder der Rechtsverletzung also deren Ort bei Rechteinhaber bekannt, ermöglicht er dem einen geldwerten Vorteil (Abmahnung, Linzenzberechnung, usw.).

Insofern sehe ich hier eine strenge Parallele zum Finderrecht, dass sich mMn in keiner Weise auf dingliche Güter festlegt. Es wird nur von "Sachen" gesprochen, die seit der Antike "Rechtsauseinandersetzungen" bezeichnen.

Liebe Grüße
Tom S.

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