Linuchs: Finderlohn

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Ich sehe eine Parallele eher zur Provision, nicht zum Finderlohn. Auch Außendienstler "finden" zwar Interessenten, bekommen aber keinen gesetzlichen "Finderlohn".

A erkennt, dass B einen "Umsatz" machen könnte, z.B. durch einen Lizenzvertrag. Und meldet B diese Möglichkeit.

Da nun A und B keinen privatwirtschaftlichen Vertrag miteinander haben, ist der Anspruch fragwürdig. Denn - so weit mir bekannt - gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene, einklagbare Pflicht zur Zahlung von Provision.

Man stelle sich vor, C gibt D ungefragt einen Tipp, wo er günstiger einkaufen kann und erlangt dadurch einen gesetzlichen Anspruch auf Tipp-Provision.