dedlfix: Pflichten für Besitzer reiner privaten Seiten

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Tach!

ein Impressum ist für eine rein private Homepage (Beispiel: ich_biete_an.de , - statt _ verwenden) nicht notwendig. Muss aber trotzdem eine Kontaktmöglichkeit angegeben werden?

Es gibt in der Wikipedia eine Seite zur Impressumspflicht. Die genaue Bezeichnung ist Anbieterkennzeichnung. Da du mit deiner Seite auch in "rein privaten Bereichen" die Belange anderer berühren kannst, ist auch für solche Seiten wichtig, dass ihr Verantwortlicher genannt wird, damit man sich an diesen wenden kann.

Die Pflicht zur Anbieterkennung ergibt sich für einen Teil der Websites aus dem Telemediengesetz:

"Dienstanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: ..."

Für den anderen Teil gilt der Rundfunkstaatsvertrag:

„Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: ...“

Und nun kommt es auf die Definition von "ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken" an. Heißt "ausschließlich", dass man alle anderen ausschließen muss, das heißt, mit einem Zugangsschutz? Oder erfüllen auch öffentlich zugängliche Seiten diese Bedingung, und wenn ja, unter welchen Umständen nicht mehr?

Diese Frage kann ich nicht beantworten, dazu sind mir in der nicht-juristischen Fachpresse noch keine Entscheidungen über den Weg gelaufen.

dedlfix.