Robert B.: DSGVO - Sessions, Cookies und Wordpress....

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Hallo @Henry,

Bei Wikipedia mit Verweis auf den Text der DSGVO, insbesondere die Punkte 22 ff. aus der Einleitung – sowie vermutlich weitere Artikel. Ich habe nach den ersten Treffern aufgehört und überlasse dir den Rest zur Übung.

Tja, nur welche Treffer? Schau mal:

Jede Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Tätigkeiten einer Niederlassung eines Verantwortlichen oder eines Auftragsverarbeiters in der Union sollte gemäß dieser Verordnung erfolgen, gleich, ob die Verarbeitung in oder außerhalb der Union stattfindet. Eine Niederlassung setzt die effektive und tatsächliche Ausübung einer Tätigkeit durch eine feste Einrichtung voraus. Die Rechtsform einer solchen Einrichtung, gleich, ob es sich um eine Zweigstelle oder eine Tochtergesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit handelt, ist dabei nicht ausschlaggebend.

[ ] Du weißt, wofür die Abkürzung ff. steht.
[ ] Du hast die auf den Punkt 22 folgenden Punkte gelesen.

Darüber hinaus, nimmt Wikipedia auch noch Bezug auf das Marktortprinzip, welches wiederum besagt:

Dabei finden die Regeln des Ziellandes, speziell des Marktes, auf welches das Angebot gerichtet ist, Anwendung.

Siehe 23 und 24.

Falsch. Onlineshops außerhalb der EU müssen ihren Shop DSGVO-konform gestalten. Und ob du es glaubst oder nicht, sie tun es, weil sie weiterhin hier etwas verkaufen möchten.

Sie tun es(fast alle) nicht!

Kleine Klitschen vermutlich, ja, aber seriöse Shops tun es – und seriöse Anbieter anderer Dienstleistungen auch.

Soll ich dir jetzt wirklich Millionen Seiten aufzählen wo das nicht zutrifft oder sagt dir nicht auch deine Logik, dass sich ein amerikanischer, kanadischer, japanischer Onlinehändler, oder was auch immer… darüber keienrlei Gedanken machen wird?

Es reicht, wenn du mir einen seriösen und relevanten Anbieter zeigst, der es sich erlaubt auf „GDPR“ zu sch…önes Gesetz, aber nicht für mich.

Und warum sollte das am Verkaufsergebnis nach Europa was ändern, glaubst du die Behörden würden(selbst wenn sie im Recht wären, was hier aber nicht vorliegt) die Webadresse blockieren?

Die Behörden sind im Recht, wenn EU-Recht gebrochen wird.

Viele Grüße
Robert