Hello,
Für Beweiszwecke würde ich denen antworten, dass Du das "Hereinhören in die Aufzeichnung" als Bedingung an die Übersendung einer Kopie der Aufzeichnung an Dich selbst binnen 48 Stunden knüpfst.
[...] der VOLLSTÄNDIGEN Aufzeichnung [...] auch ohne, dass die andere Seite dort "hineingehört" hat. Außerdem bei gleichzeitigem Verbot, diesen Vorgang (Aufzeichnungen ohne Einverständnis) zu wiederholen. Das wid dann erfahrungsgemäß dazu führen, dass man mitgeteilt bekommt, dass es sich um ein Versehen handelt, und keine Aufzeichnung existiert.
Liebe Grüße
Tom S.
--
Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!
Das Leben selbst ist der Sinn.
Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!
Das Leben selbst ist der Sinn.