Linuchs: Chor-Hörproben im Veranstaltungskalender, GEMA-Lizenz

Moin,

in meinem Veranstaltungskalender sind Hörproben von Chören (Orchestern) verlinkt und zusätzlich per <audio> eingebettet. Bei Klick wird die Datei vom Server des jeweiligen Chors geholt und abgespielt.

Durch die Erhöhung der GEMA-Lizenz auf mindestens 240 € + 7% USt jährlich haben zahlreiche Chöre ihre Audio-Dateien gelöscht. Damit klingt auch der "klingende" Veranstaltungskalender immer weniger.

Da wohl auch die Einbettung "fremder" Audio-Dateien lt. GEMA-Auskunft bei Abruf lizenzpflichtig wird, muss ich entweder auf reine Links umstellen oder die Lizenz zahlen.

Wenn ich dann zahle, kann ich den Chören ja anbieten, ihre Audio-Dateien auf meinen Server hochzuladen. Sie könnten die Abrufe begrenzen, z.B. auf 1000 und mir einen entsprechenden Anteil der Lizenz plus Traffic-Kosten erstatten.

Ich müsste die Abrufe mitzählen und nach 1000 den Abruf nicht mehr anbieten. Gleichzeitig haben die Chöre eine Kontrolle, wie oft ihr Werke aufgerufen wurden.

Dabei würde ich GEMA-freie Stücke vom Zählen ausnehmen. Die können ja für traditionelle Lieder mit eigenem Arrangemant nicht kassieren.

Was ist zu bedenken? Wie ermittelt die GEMA die Zahl der Abrufe, die ja für die Lizenz maßgeblich ist?

Gruß, Linuchs

Nachtrag: Werden auch Hörproben ausländischer Chöre (Niederlande) von der GEMA zu recht abkassiert?

Nachtrag 2: Wie wäre es, die Musik auf einer ausländischen Domain abzuspielen, die nicht dem GEMA-Zugriff unterliegt? Ich scheue nicht die 2xx €, aber die unüberschaubare Zahl von Verpflichtungen und Mehrarbeit, die auf mich zukommen könnten. Reedereien flaggen ihre Schiffe auch aus und dürfen trotzdem deutsche Häfen anlaufen.

  1. Lieber Linuchs,

    Da wohl auch die Einbettung "fremder" Audio-Dateien lt. GEMA-Auskunft bei Abruf lizenzpflichtig wird,

    ähm, auf welcher Grundlage?

    Liebe Grüße,

    Felix Riesterer.

    1. ähm, auf welcher Grundlage?

      Telefonat mit dem GEMA KundenCenter. Mündliche Auskunft: Lizenzpflichtig ist die Domain, die beim Abspielen als URL in der Browser-Adresszeile steht.

      Wäre natürlich gut, das schriftlich unterlegen zu können, habe ich aber auf die Schnelle nicht gefunden.

      Kann man argumentieren, dass also Lieder mehrfach abkassiert werden? Also einmal beim Chor und dann nochmal beim Kalender?

      JEIN. Richtig ist wohl, dass nicht ausgeschöpfte Abrufzahlen verfallen nach 365 Tagen (das ist mit Jahr gemeint, nicht das Kalenderjahr). Die Abrufe im Kalender werden aber dem Chor nicht angerechnet.

      Solche Aussagen müssten auch schriftlich nachvollziehbar sein. Weiß jemand Quellen dazu?

      Gruß, Linuchs

      1. Lieber Linuchs,

        Mündliche Auskunft: Lizenzpflichtig ist die Domain, die beim Abspielen als URL in der Browser-Adresszeile steht.

        wie praktisch, dann kann man für ein und dieselbe Audio-Datei mehrfach abkassieren. Binde ich ein Youtube-Video unsichtbar ein, um es als Hörprobe anzubieten, dann könnte die GEMA dafür abkassieren, weil es über meine Domain erreichbar gemacht wird.

        Ganz tolle Logik - für die GEMA. Da kann ich mich nur der gängigen Meinung derer anschließen, die die GEMA schon seit Jahrzehnten durchschaut haben: Verein schließen und verbieten! Sofort!

        Wäre natürlich gut, das schriftlich unterlegen zu können, habe ich aber auf die Schnelle nicht gefunden.

        Wie schade! Es wäre so wunderbar als Grundlage für eine Rechtsklage im Schadensfalle geeignet.

        Kann man argumentieren, dass also Lieder mehrfach abkassiert werden? Also einmal beim Chor und dann nochmal beim Kalender?

        Aber ja doch!

        JEIN. Richtig ist wohl, dass nicht ausgeschöpfte Abrufzahlen verfallen nach 365 Tagen (das ist mit Jahr gemeint, nicht das Kalenderjahr). Die Abrufe im Kalender werden aber dem Chor nicht angerechnet.

        Ich teile Deine Einschätzung nicht.

        Liebe Grüße,

        Felix Riesterer.

        1. Hallo Felix Riesterer,

          wie praktisch, dann kann man für ein und dieselbe Audio-Datei mehrfach abkassieren.

          Ja, denn du zahlst nicht für die Datei, sondern für deren Nutzung.

          Bis demnächst
          Matthias

          --
          Pantoffeltierchen haben keine Hobbys.
          1. Lieber Matthias,

            Ja, denn du zahlst nicht für die Datei, sondern für deren Nutzung.

            inwiefern "nutze" ich sie, wenn sie nicht auf meiner Domain gehostet wird? Und wie will man meine "Nutzung" bemessen, um das Entgelt korrekt zu beziffern?

            Liebe Grüße,

            Felix Riesterer.

            1. Hallo Felix,

              Ja, denn du zahlst nicht für die Datei, sondern für deren Nutzung.

              inwiefern "nutze" ich sie, wenn sie nicht auf meiner Domain gehostet wird?

              Insofern, als dass die GEMA das als Aufführung auf deiner Domain sieht.

              LG,
              CK

            2. Hallo Felix Riesterer,

              inwiefern "nutze" ich sie, wenn sie nicht auf meiner Domain gehostet wird?

              Offensichtlich hast du ein großes Interesse, deinen Seitenbesuchern ein gutes Erlebnis zu verschaffen, indem du nicht einfach nur einen Link zu einer anderen Seite setzt.

              Bis demnächst
              Matthias

              --
              Pantoffeltierchen haben keine Hobbys.
            3. Hallo Felix,

              der Besucher der Seite hört die Musik, der Betreiber der Seite bietet dieses an. Von wo die Musikdatei geladen wird, ist egal. Sonst könnte man ja über ein Musik-CDN die Gebühren optimieren.

              Gruß
              Jürgen

              1. Sonst könnte man ja über ein Musik-CDN die Gebühren optimieren.

                Gar keine sooo blöde Idee.

                Der Webseitenbetreiber legt einen Link zum "CDN", schickt dabei eine dynamisch erzeugte (wg. statischer Links auf den Webseiten Dritter) Kundenkennung mit. Und anhand derselben wird auch sein Template ausgewählt. Passt der Link nicht mehr, dann per header ab zur Startseite des Webseitenbetreibers...

                Die Webseite sieht so aus wie vorherige, alle Links (außer Impressum, Datenschutz und so weiter zeigen zurück auf den ursprüngliche Webseite - Nur wenn man auf die URL oder ins Impressum schaut ist dann der "CDN"-Betreiber der Verantwortliche.

                Geht freilich nicht kostenlos. Man müsste also auch an die Kostenzuordnung denken.

  2. Hallo,

    eine halbe Antwort für Deinen Nachtrag 2: Die GEMA hat mit den Verwertungsgesellschaften anderer Länder Verträge geschlossen. Also muss man wahrscheinlich auch zahlen, wenn der Server im Ausland liegt. Allerdings sind die Gebühren von Land zu Land unterschiedlich. Ich habe den Eindruck, dass die österreiche und die Schweizer Verwertungsgesellschaft positivere Regelungen als die GEMA haben. Aber mache Dich selber schlau - das was ich Dir da erzähle, ist nur Halbwissen.

    Gruss Ingrid