Hej Matthias,
Mir geht es darum, dass es meines Wissens nicht mehr zulässig ist, ein Kind Adolf zu nenne.
Ja, ich weiß. Die Standesämter haben da sehr viel Ermessensspielraum.
Der Vorname Adolf ist in Deutschland nicht grundsätzlich verboten. Besonders gerne ist er jedoch auch nicht gesehen und daher kann es durchaus passieren, dass das Standesamt nicht bereit ist, den Vornamen auf der Geburtsurkunde einzutragen.
Darum schrieb ich auch nicht verboten, er wird halt oft nicht zugelassen.
Und das einzige Kind mit diesem Namen will man dann ja auch nicht haben. Insofern wird es schon von staatlicher Seite praktisch unmöglich gemacht, denn es bleibt die Assoziation mit dem berühmtesten Namensvetter, wenn es nicht genug "Adölfe" im Bekanntenkreis gibt…
Marc
Ceterum censeo Google esse delendam