DSGVO: Schonfristen laufen allmählich ab. Zahlreiche Bußgeldverfahren
bearbeitet von ursus contionabundo> > Es war eine „Datenpanne“ mit rigorosen Folgen: Hacker griffen bei der Chat-Plattform Knuddels die Passwörter, E-Mail-Adressen und Pseudonyme von 330.000 Nutzern ab und veröffentlichten diese im Internet. Möglich war das, weil das Unternehmen die Kundendaten im Klartext auf seinem Server gespeichert hatte.
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> 1. Inwiefern ist das Speichern im Klartext ein Verstoß?
Art. 5, Absatz 1, Buchstabe f) DSGVO schreibt vor:
> Personenbezogene Daten müssen in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet, einschließlich **Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung** und **vor unbeabsichtigtem Verlust**, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung durch **geeignete technische** und organisatorische **Maßnahmen** („Integrität und **Vertraulichkeit**“);