Es war eine „Datenpanne“ mit rigorosen Folgen: Hacker griffen bei der Chat-Plattform Knuddels die Passwörter, E-Mail-Adressen und Pseudonyme von 330.000 Nutzern ab und veröffentlichten diese im Internet. Möglich war das, weil das Unternehmen die Kundendaten im Klartext auf seinem Server gespeichert hatte.
- Inwiefern ist das Speichern im Klartext ein Verstoß?
Art. 5, Absatz 1, Buchstabe f) DSGVO schreibt vor:
Personenbezogene Daten müssen in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen („Integrität und Vertraulichkeit“);