Karl Heinz: Was kann man gegen Abmahnvereine tun?

Beitrag lesen

Hallo,

mein Kunde uhl.de ist Hersteller von Pflastersteinen. Hier die Landingpage bezogen auf die genannten Pflastersteine:

https://www.uhl.de/melange-oeko.html

Der Herr, mit welchem ich bei UHL zwecks Online-Marketing Maßnahmen zusammenarbeite, hat sich einen Marketing Slogan überlegt. Dieser lautet wie folgt:

Melange Öko Pflastersteine – 100% VEGAN

Dieser Marketing Slogan wird zur Zeit noch nicht online publiziert sondern ausschließlich im Printbereich.

Der Präsident dieses Vereins:

http://verbraucheriminternet.de/content.php

ist auf den oben genannten Werbeslogan aufmerksam geworden. Er droht nun mit einer Abmahnung, weil dieser Slogan irreführend sein soll.

Mein Ansprechpartner bei UHL hat nun herausgefunden, dass der Verein „Verbraucher im Internet“ sich wohl auf Abmahnungen spezialisiert hat. Über dubiose Wege wird so gemeinsam mit Anwälten Geld verdient.

Dazu ein paar Fragen:

Was haltet Ihr davon?

Muss mein Kunde sich hier Gedanken machen, sprich kann oben genannter Slogan tatsächlich zu einer Strafe führen?

Gibt es irgendeine Möglichkeit solchen Vereinen den Garaus zu machen?

Viele Grüße

--
"Die Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, sprich, du kannst sie kostenlos nutzen. Allerdings ist sie nicht Open Source, d.h. du darfst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen."

akzeptierte Antworten