Karl Heinz: Was kann man gegen Abmahnvereine tun?

Hallo,

mein Kunde uhl.de ist Hersteller von Pflastersteinen. Hier die Landingpage bezogen auf die genannten Pflastersteine:

https://www.uhl.de/melange-oeko.html

Der Herr, mit welchem ich bei UHL zwecks Online-Marketing Maßnahmen zusammenarbeite, hat sich einen Marketing Slogan überlegt. Dieser lautet wie folgt:

Melange Öko Pflastersteine – 100% VEGAN

Dieser Marketing Slogan wird zur Zeit noch nicht online publiziert sondern ausschließlich im Printbereich.

Der Präsident dieses Vereins:

http://verbraucheriminternet.de/content.php

ist auf den oben genannten Werbeslogan aufmerksam geworden. Er droht nun mit einer Abmahnung, weil dieser Slogan irreführend sein soll.

Mein Ansprechpartner bei UHL hat nun herausgefunden, dass der Verein „Verbraucher im Internet“ sich wohl auf Abmahnungen spezialisiert hat. Über dubiose Wege wird so gemeinsam mit Anwälten Geld verdient.

Dazu ein paar Fragen:

Was haltet Ihr davon?

Muss mein Kunde sich hier Gedanken machen, sprich kann oben genannter Slogan tatsächlich zu einer Strafe führen?

Gibt es irgendeine Möglichkeit solchen Vereinen den Garaus zu machen?

Viele Grüße

--
"Die Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, sprich, du kannst sie kostenlos nutzen. Allerdings ist sie nicht Open Source, d.h. du darfst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen."

akzeptierte Antworten

  1. Tach!

    Muss mein Kunde sich hier Gedanken machen, sprich kann oben genannter Slogan tatsächlich zu einer Strafe führen?

    Das geht für mich in den Bereich Rechtsberatung, die ich weder vornehmen kann noch darf.

    Was haltet Ihr davon?

    Das ist Meinung und meine ist, dass die Frage nicht nur lauten sollte, wie man sich vor Abmahnungen schützt, sondern ob man im Sinne der Gesetze leben möchte oder nicht. Ob die eine oder andere Vorgehensweise dem Gesetz entspricht oder nicht, muss der Richter klären, wenn die beteiligten Parteien keine Einigung finden.

    Hier steht erstmal Meinung gegen Meinung. Wenn ihr der Meinung seid, die Meinung des Vereins ist unbegründet, dann antwortet ihm entsprechend. Hier ist auch etwas Vorsicht angebracht, denn es gibt Vorschriften und Fristen, die einzuhalten sind und man kann auch bestimmte Verhaltensweisen zugunsten oder gegen das eine Partei werten. Genaueres gibts bei einer Rechtsberatung. Allgemeine Aussagen findet man auch im Internet, wenn man meint, kompetent genug für deren Bewertung zu sein.

    Gibt es irgendeine Möglichkeit solchen Vereinen den Garaus zu machen?

    Du könntest die Mehrheit übernehmen und ihn auflösen. Es gibt sicher auch andere Wege, aber die fallen wohl auch in den Bereich Rechtsberatung. Und selbst wenn nicht, braucht es mindestens einen langen Atem. Ob's dir und deinem Kunden das Wert ist?

    dedlfix.

    1. Du könntest die Mehrheit übernehmen und ihn auflösen.

      Frühestens anno 2026 oder 2027. Man kann aber auch etliche Mitglieder befragen, ob 2016 oder 2017 überhaupt eine Mitgliederversammlung und vor allem die Vorstandswahl stattfand. Nachdem die Vorstände (angeblich) gemäß Paragraph 10 Punkt 3 der Satzung anno 2006 oder 2007 für 10 Jahre gewählt wurden wäre das fällig gewesen … wird aber bei dem Typ "Verein" gerne mal vergessen.

      Und wenn das vergessen wurde, dann wäre die Abmahnung von einer Person erstellt worden, die nicht befugt ist, für den Verein zu handeln.

  2. Was haltet Ihr davon?

    Von veganen Baustoffen oder Baustoffzusätzen halte ich gar nichts! Dein Kunde sollte offenlegen um welche veganen Zusätze es sich handelt und wo die herkommen. MFG

    1. Tach!

      Von veganen Baustoffen oder Baustoffzusätzen halte ich gar nichts! Dein Kunde sollte offenlegen um welche veganen Zusätze es sich handelt und wo die herkommen.

      Vielleicht reicht auch schon ein eindeutiger Hinweis (Smiley vielleicht), dass das keine bierernste Aussage ist, so dass der Vorwurf der Irreführung entkräftet wird.

      dedlfix.

      1. Tach!

        Von veganen Baustoffen oder Baustoffzusätzen halte ich gar nichts! Dein Kunde sollte offenlegen um welche veganen Zusätze es sich handelt und wo die herkommen.

        Vielleicht reicht auch schon ein eindeutiger Hinweis (Smiley vielleicht), dass das keine bierernste Aussage ist, so dass der Vorwurf der Irreführung entkräftet wird.

        Vegane Pflastersteine: Das ist einfach nur pervers! Genauso wie Möhren als Betonzusatz!

        1. Vegane Pflastersteine: Das ist einfach nur pervers! Genauso wie Möhren als Betonzusatz!

          Da bin ich mir nicht sicher, weil ich nicht weiß, wie sich natürliches Karotin als Farbstoff verhält, wenn man es im Beton "verbäckt". Aber die Nutzung von Pflanzen ist in der Baustoffindustrie ist so alt wie die Industrie selbst.

          Zu dem wäre mir besagtes Karotin sehr viel lieber als giftige Farben auf Chrom- oder Bleibasis.

          1. Vegane Pflastersteine: Das ist einfach nur pervers! Genauso wie Möhren als Betonzusatz!

            Da bin ich mir nicht sicher, weil ich nicht weiß, wie sich natürliches Karotin als Farbstoff verhält, wenn man es im Beton "verbäckt". Aber die Nutzung von Pflanzen ist in der Baustoffindustrie ist so alt wie die Industrie selbst.

            Um Karotin gehts gar nicht.

            Zu dem wäre mir besagtes Karotin sehr viel lieber als giftige Farben auf Chrom- oder Bleibasis.

            Und darum leider auch nicht.

  3. Melange Öko Pflastersteine – 100% VEGAN

    Da könnte man sich so manchen aufscheinenden Aspekt mal anschauen ohne in den Verdacht zu geraten, eine Rechtsberatung anbieten, da keine hinreichend konkreten Umstände des Einzelfalls, ja nicht einmal der Wortlaut des Unterlassungsverlangens bekannt sind. Das macht dann - auch durch gezielte Rückfragen - ein zugelassener Anwalt…

    1. Schauen wie mal nach, was "Ökö" bedeutet:

    Die Ökologie (altgriechisch οἶκος oikos ‚Haus‘, ‚Haushalt‘ und λόγος logos ‚Lehre‘; also „Lehre vom Haushalt“) ist gemäß ihrer ursprünglichen Definition eine wissenschaftliche Teildisziplin der Biologie, welche die Beziehungen von Lebewesen (Organismen) untereinander und zu ihrer unbelebten Umwelt erforscht. In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurde der Begriff zunehmend auch zur Bezeichnung der Gesamtumweltsituation verwendet, wurde dadurch aber auch insgesamt diffuser. Das Adjektiv „ökologisch“ wurde umgangssprachlich überwiegend nur noch als Ausdruck für eine Haltung oder ein Agieren verwendet, das schonend mit Umweltressourcen umgeht.

    (Wikipedia: Ökologie)

    2. Schauen wie mal nach, was "vegan" heißt:

    Veganismus ist eine aus dem Vegetarismus hervorgegangene Einstellung sowie Lebens- und Ernährungsweise. Vegan lebende Menschen meiden entweder alle Nahrungsmittel tierischen Ursprungs[1], oder sie lehnen generell die Verwertung tierischer Produkte und Ausbeutung der Tiere ab.[2] Ethisch motivierte Veganer achten zumeist auch bei Kleidung und anderen Waren darauf, dass diese frei von Tierprodukten sind und ohne Tierversuche hergestellt wurden.

    Wikipedia: Verganismus

    (summarisch bis hier hin)

    Ob jetzt die Verwendung der Begriffe "irreführend" ist kann durch die Entgegnung geklärt werden. Ich hab da was fett gemacht. Allerdings gäbe es da noch die "Werbung mit Selbstverständlichkeiten".

    3. Über "Humor in der Werbung" hat der BGH schon mal geurteilt: "Die Steinzeit ist vorbei."

    Der durchschnittlich informierte und verständige Verbraucher, auf dessen Sicht es maßgebend ankommt (vgl. BGH, Urt. v. 20.10.1999 – I ZR 167/97, GRUR 2000, 619, 621 = WRP 2000, 517 – Orient-Teppichmuster), erkennt den in dem Werbesatz enthaltenen Sprachwitz und dass es sich um ein humorvolles Wortspiel handelt, mit dem die Aufmerksamkeit der Werbeadressaten geweckt werden soll. Das spricht gegen die Annahme, dass der Verkehr den Slogan überhaupt im Sinne einer Sachaussage ernst nimmt.

    Stellt sich anhand des langen Verfahrens, der unterschiedlichen Entscheidungen der Instanzen und der mir bekannten, idiotischen Entscheidungsweise (zu) vieler gesetzes- und tatsachenarroganter Richter die Frage, ob man bis zum BGH durchhalten will. Das ist aber eine Frage der Lebensberatung, nicht des Rechts.

    1. Nachtrag

      Soso. Der Präsident der Verbraucherschützer vergibt also in anderer Präsidentschaft eines anderen Vereins gegen Gebühr Gütesiegel für Webshops. Will da einer durch "Kauf oder zahl für den Rechtsstreit!" zu Wohlstand kommen? Das sollte man zum Stichwort "Rechtsmissbrauch" vortragen.

      1. @@ursus,

        Der Präsident der Verbraucherschützer vergibt also in anderer Präsidentschaft eines anderen Vereins gegen Gebühr Gütesiegel für Webshops.

        Wie hast du das gefunden? Ist von Verein 1 auf Verein 2 verlinkt?

        Will da einer durch "Kauf oder zahl für den Rechtsstreit!" zu Wohlstand kommen?

        Was meinst du mit "Kauf oder zahl für den Rechtsstreit!"? Verstehe ich nicht?

        Das sollte man zum Stichwort "Rechtsmissbrauch" vortragen.

        Wem soll man das vortragen?

        Ist das was der Typ macht legal?

        1. Wie hast du das gefunden.

          Googlesuche nach dem Name. Übrigens gibt es einen Co-Vorsitzenden, der wohl Rechtsanwalt ist und den gleichen Nachname hat... Weil die Seite weg ist, hab ich den Google-Cache verlinkt.

          Was meinst du mit "Kauf oder zahl für den Rechtsstreit!"?

          In Berlin, Köln, Palermo und Kalabrien gibt es Vereine welche aus einem sicherlich vergleichbaren Motiv heraus "gegen Vandalismus und Brandstiftung versichern". Das obige hat Einiges davon. Oder glaubst du, dass der "Verbraucher im Internet e. V." Mitglieder des "Verein sicherer und seriöser Internetshopbetreiber e. V." abmahnt?

          Das sollte man zum Stichwort "Rechtsmissbrauch" vortragen.

          Wem soll man das vortragen?

          Es könnte Richter geben, welche die Doppelfunktion "unerhört interessant" finden. Besonders wenn vorher oder parallel womöglich eine Ansprache zwecks Mitgliedschaft im "Verein sicherer und seriöser Internetshopbetreiber e. V."stattfand…

          Dann könnte sich das Stichwort von "Rechtsmissbrauch" zu "Erpressung" ändern.

          In dem Fall würde ich sogar zu einer Strafanzeige raten.

          Übrigens:

          Aus der Satzung:

          https://www.internetsiegel.net/html/die_satzung.html

          §6 Mitgliedsbeitrag

          Der Mitgliedsbeitrag beträgt €15,- je Monat. Die Beiträge sind halbjährlich oder jährlich zur Erleichterung des Kassenaufwandes per Bankeinzug und im Voraus fällig. Ehrenmitglieder, Gründungsmitglieder sowie der Vorstand sind von Beiträgen befreit. Im Beitrag enthalten sind alle Leistungen des Vereins, ob diese vom Mitglied in Anspruch genommen werden ist dem Mitglied überlassen. Die Beiträge verstehen sich zuzüglich der gesetzliche MwSt.. Der Mitgliedsbeitrag ist bei vorzeitiger Beendigung der Mitgliedschaft, auch und insbesondere bei Ausschluss mit Begründung auf § 7 dieser Satzung nicht rückerstattungspflichtig.

          §9 Organe und Einrichtungen des Vereins

          (3) Die Amtszeit des gesamten Vorstandes beträgt zehn Jahre. Eine Wiederwahl ist zulässig

          (4) Der Vorstand führt die Geschäfte ehrenamtlich. Er kann jedoch eine angemessene Aufwandsentschädigung erhalten, wenn diese zumutbar ist.

          Ich finde das "sehr interessant". Die Buchführung des Vereins, insbesondere die "Aufwandsentschädigungen" würde ich zu gern mal sehen…

          1. @@ursus,

            darf ich Deine Person an meinen Kunden weiterempfehlen? Mein Kunde wäre sicherlich froh jemanden mit Deinem Know How an seiner Seite zu haben. Ich bin ziemlich sicher das eine gut überlegte E-Mail von Dir dazu führen würde das der dubiose Verein meinen Kunden zufrieden lässt. Keine Rechtsberatung, nur ein bisschen Unterstützung von Dir würde uns vollkommen ausreichen. Du hast ja mega viel Erfahrung in diesem Bereich. Ich sag nur Günter Freiherr von Gravenreuth, der der durch sich selbst beschleunigtes Blei seinen Tod gefunden hat 😉. Mein Kunde zahlt sicherlich lieber Dir ein paar Euros als solch einem Drecksack.

            1. @@ursus,

              darf ich Deine Person an meinen Kunden weiterempfehlen?

              Ich wüsste nicht, wie ich das verhindern kann.

              Ich bin ziemlich sicher das eine gut überlegte E-Mail von Dir dazu führen würde das der dubiose Verein meinen Kunden zufrieden lässt.

              Ui ui. Da wäre ich aber ziemlich schnell im Bereich der Rechtsberatung und übrigens auch der Haftung…

              1. @@ursus,

                schade 😟. Mein Kunde wäre sicherlich begeistert von Dir.

                1. @@ursus,

                  schade 😟. Mein Kunde wäre sicherlich begeistert von Dir.

                  Dein Kunde kann sich den Spaß erlauben und die "Abmahnandrohung" nebst meinen Einsichten einem Anwalt in die Hand drücken, der nur noch ordentlich arbeiten muss. Die Fallrecherche habe ich wohl vollständig erledigt… Und der Anwalt kann den eventuell erforderlichen Schriftsatz auf geschätzte 4 Seiten (+ Anlagen) begrenzen und sich so bei Gericht beliebt machen. Der von Deinem begeisterten Kunde mit den fälligen Gegenmaßnahmen beauftragte Anwalt wäre also sicherlich noch mehr begeistert.

                  Ich wäre begeistert wenn ich erfahren würde wie es ausging. Das wäre mir vorliegend Lohn genug.

      2. Ich fand im Quelltext Hinweise auf eine FX-Agentur.

        Deren Webseite ist scheinbar weg. Die gibt's aber im Webarchiv. 31. Juli 2007:

        Der Verbraucherschützer und Internetsiegelverkäufer hat also auch mal mit Adressen (Natüüüüüüüüürlich nur nach Opt-In.) gehandelt, ein Callcenter betrieben und Vertriebsdirektoren gesucht…

        Sieht nach einem Typ mit großem Appetit aus.

        Einer der beiden Burschen ist also die "Rechtsabteilung"...

        1. Und der Verein (plötzlich in der Inkarnation einer "emotionTRUST Marketing und Solution", Einzelkaufmann M. E.) prüfte auch den Bettwäsche-Shop des eigenen, von den Monatsraten befreiten Gründungsmitglieds M. E. …

          Ich habe da keinerlei Fragen mehr.

          Zu Deiner Frage:

          Was kann man gegen Abmahnvereine tun?

          Anwalt suchen, In dem Fall den Abmahnverein abmahnen, selbst mit negativer Feststellungsklage drohen. ggf. (z.B. zu Unrecht Kosten für die Abmahnung gefordert wurden oder wenn auch Werbung für eine Vereinsmitgliedschaft gemacht wurde) wegen des Verdachtes des Betrugs und/oder Erpressung anzeigen.

          Kurz: Das volle Programm.

          Verantwortlich für diese Nachricht:

          Jörg Reinholz
          Hafenstr. 67
          34125 Kassel
          
          Fax für Abmahnungen: +49 (0)561 3172276
          joerg.reinholz@googlemail.com
          
          1. Verantwortlich für diese Nachricht:

            Jörg Reinholz
            Hafenstr. 67
            34125 Kassel
            
            Fax für Abmahnungen: +49 (0)561 3172276
            joerg.reinholz@googlemail.com
            

            Hier auch ein Foto von mir: Darstellung einer Situation in welcher ich höflich ein Rudel Abmahnanwälte grüße, welche beim Anblick meiner Person auf einen Baum geflüchtet sind.

  4. Moin Karl Heinz,

    Melange Öko Pflastersteine – 100% VEGAN

    Das ist durchaus witzig – ist nur die Frage, ob Humor vom Verbraucher verstanden werden kann bzw. ob ein Gericht meint, dass der Verbraucher den Humor versteht.

    Der Präsident dieses Vereins:

    http://verbraucheriminternet.de/content.php

    ist auf den oben genannten Werbeslogan aufmerksam geworden. Er droht nun mit einer Abmahnung, weil dieser Slogan irreführend sein soll.

    Hat er auch gesagt, was ihn hier in die Irre führt?

    Mein Ansprechpartner bei UHL hat nun herausgefunden, dass der Verein „Verbraucher im Internet“ sich wohl auf Abmahnungen spezialisiert hat. Über dubiose Wege wird so gemeinsam mit Anwälten Geld verdient.

    Das ist interessant. Möglicherweise wird hier rechtsmissbräuchlich abgemahnt.

    Muss mein Kunde sich hier Gedanken machen, sprich kann oben genannter Slogan tatsächlich zu einer Strafe führen?

    „Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand.“

    Ich empfehle deinem Kunden sich rechtlichen Rat einzuholen. Der wird beurteilen können, wie der Slogan mit dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb harmoniert, ob man Schutzschriften bei Gerichten einreicht oder eine Gegenklage einleitet.

    Gibt es irgendeine Möglichkeit solchen Vereinen den Garaus zu machen?

    Die hat dedlfix beschrieben.

    Viele Grüße
    Robert

    1. Hallo Robert,

      Das ist durchaus witzig

      Ich frage mich ja - ist es witzig gemeint, oder ist es tatsächlich eine Produkteigenschaft, die bei anderen Steinherstellern nicht gegeben ist?

      Beispielsweise kann beim Gießen des Betons Schalöl zum Einsatz kommen. Wenn das aus Erdöl hergestellt wurde (was meistens der Fall ist), ist der Stein NICHT vegan, weil Erdöl ein tierischer Überrest ist. Es gibt Schalöle aus nachwachsenden Ressourcen, die sind allerdings teurer. Wenn solche Öle bei den UHL-Steine zum Einsatz kommen, oder auf Schalöl verzichtet wird, wäre das für Veganer durchaus ein Kaufargument und es macht den Begriff relevant statt potenziell irre führend. Es könnte noch lohnen, ein Sternchen zu setzen und gut lesbar zu erläutern, was gemeint ist.

      Und es wäre wichtig, die Produktionsprozesse genau zu beleuchten. Wird irgendwo in der Kette ein nicht veganes Produkt verwendet? Bereits ein benzinmotorisierter Winkelschleifer zum Zuschneiden von Sonderformaten könnte dann zum Beleg irreführender Werbung dienen. Der muss mit Bio-Alkohol laufen, oder elektrisch mit Ökostrom. Schmierfett aus tierischer Herkunft darf es dann in dem Betriebsteil auch nicht geben. Das Wurstbrötchen in der Mittagspause würde ich den Arbeitern aber nicht verbieten wollen, solange ihnen kein Stück Wurst in die Gießform fällt.

      Also: 100% vegane Steine können eine sinnvolle Bezeichnung sein, aber der Begriff ist erläuterungsbedürftig und muss dann auch nachweisbar stimmen.

      Rolf

      --
      sumpsi - posui - clusi
      1. Hallo,

        weil Erdöl ein tierischer Überrest ist.

        Das ist falsch. Es ist erstens kein Überrest sondern ein Umwandlungsprodukt. Zweitens in der Hauptsache pflanzlichen Ursprungs, wobei natürlich tierische Reste mitgewandelt wurden.

        Generell kann ich nicht sehen, dass sich die Verwendung von Erdöl auf die Veganität eines Produktes auswirken kann...

        Gruß
        Kalk

        1. Hallo Tabellenkalk,

          weil Erdöl ein tierischer Überrest ist.

          Zweitens in der Hauptsache pflanzlichen Ursprungs, wobei natürlich tierische Reste mitgewandelt wurden.

          Ist ein Apfel mit Wurm ein veganer Apfel?

          Bis demnächst
          Matthias

          --
          Pantoffeltierchen haben keine Hobbys.
          ¯\_(ツ)_/¯
      2. Hallo Robert,

        Das ist durchaus witzig

        Ich frage mich ja - ist es witzig gemeint, oder ist es tatsächlich eine Produkteigenschaft, die bei anderen Steinherstellern nicht gegeben ist?

        Da wären wir bei "Werbung mit Selbstverständlichkeiten" (halbwegs verboten, allerdings mit teils erheblichen Widersprüchen)

        Beispielsweise kann beim Gießen des Betons Schalöl zum Einsatz kommen. Wenn das aus Erdöl hergestellt wurde (was meistens der Fall ist), ist der Stein NICHT vegan, weil Erdöl ein tierischer Überrest ist.

        • Auch Pflanzen entwachsen manchmal tierischen Überresten. Das kann man auf jedem Komposthaufen sehen, denn auch Regenwürmer sind sterblich...
        • Man kann die Definition von "Veganismus" also leicht so weit (über)treiben, dass es faktisch nichts "veganes" gibt. Dann würde nämlich nur noch als "vegan" gelten was man selbst im eigenen, fußläufig erreichbaren Garten unter Verwendung selbst gehauener Faustkeile und damit selbst gefertigter Grabewerkzeuge angebaut und hierzu keinesfalls jemals irgend etwas mit einem Fahrzeug oder auch nur im Nylon-Netz transportiert hat. Weil selbst bei einem Fahrrad Kettenfett verwendet wird - dazu reicht der Ohrenschmalz nicht aus.
        • In der Realität behaupten viele Einwohner*Innen (nicht nur) in Berlin-Prenzlauer Berg "vegan" zu leben und kaufen Ihre, aus Spanien oder Ägypten herangekarrten ("Bio-") Gemüse im "plastic". Manche fahren Freitags ihre Kinder (haben mindestens ADS, sind optimal autistisch und gehören keinesfalls zum "Gendermainstrem") mit dem Zweit-SUV zur Klimaschutzdemo. Und zwar schön einzeln, weil die sich sonst (selbstverständlich ungeimpft) mit Masern infizieren könnten.
  5. Der Präsident dieses Vereins:

    http://verbraucheriminternet.de/content.php

    ist auf den oben genannten Werbeslogan aufmerksam geworden. Er droht nun mit einer Abmahnung, weil dieser Slogan irreführend sein soll.

    Mein Ansprechpartner bei UHL hat nun herausgefunden, dass der Verein „Verbraucher im Internet“ sich wohl auf Abmahnungen spezialisiert hat. Über dubiose Wege wird so gemeinsam mit Anwälten Geld verdient.

    Was haltet Ihr davon?

    Er droht mit einer Abmahnung? Das ist bereits eine Abmahnung! Er kann zwar eine weitere schicken, bleibt dann aber selbst im Erfolgsfall (der nach meiner laienhaften Einschätzung aus den anderen Gründen (siehe unten, 1. bis 3.) nicht eintreten dürfte) auf den Kosten der unnötigen zweiten Abmahnung sitzen. Jedenfalls wenn das Gericht nach dem Gesetz statt nach eigener Willkür entscheidet. Wie auch immer: Klug ist eine solche Abmahnandrohung nicht. Zudem wäre da auch die erwähnte "Rechtsabteilung". Das hat, wenn es nach dem Gesetz geht, Folgen wegen der Abmahnkosten.

    Muss mein Kunde sich hier Gedanken machen, sprich kann oben genannter Slogan tatsächlich zu einer Strafe führen?

    Nicht ohne weiteres. Erst nach Strafandrohung durch gerichtliche Verfügung bzw. Urteil. Das sagt das bürgerliche Gesetzbuch.

    So wie ich - als Laie - die Dinge nach der unvollständigen Falldarstellung sehe wird der "Verbraucher im Internet e.V. aber kein Urteil erwirken und eine (naseweis und ohne Prüfung der Anspruchsgrundlagen erlassende) einstweilige Verfügung wird allenfalls bis zu einem Widerspruchsverfahren, also nur sehr kurz, Bestand haben. Danach kann man gegen die Burschen wohl sogar Schadensersatz für die womöglich geänderte Werbung durchklagen. Klassisches Vorgehen: den Antragsteller nach eventuellem Erlass einer einstweiliger Verfügung sofort, gnadenlos und humorfrei in die Hauptsache zwingen und Widerklage auf Schadensersatz erheben. Wie das geht weis ein Anwalt…

    Gibt es irgendeine Möglichkeit solchen Vereinen den Garaus zu machen?

    1. Eine Klage wäre wohl unzulässig: Der genannte Verein steht nicht auf der Liste qualifizierter Einrichtungen gem. § 3 Absatz 1 Punkt 1, §4 Absatz 2 UKlaG. Er hat kein Klagerecht. Der andere Verein vertritt keine "Vielzahl von Wettbewerbern", was eine erfolgreiche UWG-Klage ausschließen sollte. Zudem ist er eher eine "Werbelachnunmmer".

    2. Weitere Informationen.

    3. Eine Klage wäre zu dem wohl unbegründet: Es gibt ja sogar ein Ökosiegel für die Steine, also sind sie "öko" - und "vegan" (keine tierischen Bestandteile, keine Tierversuche) sind die Steine formal wohl auch. Soweit der Richter "vegan" für Bausteine nicht anerkennen will muss er eigentlich wegen des fehlenden Sachzusammenhangs "Humor" anerkennen.

    4. Sogar für einen rechtsvernichtenden Rechtsmissbrauch habe ich Anzeichen gefunden.

    Ich würde zu privaten Zwecken (hier: Lachen) gerne eine Kopie der "Abmahnandrohung" sehen.

  6. Das da

    Melange Öko Pflastersteine – 100% VEGAN

    ist tatsächlich irreführend. Die Abmahnung ist berechtigt solange nicht eindeutig bestimmt ist ob es sich um Baustoffe oder Lebensmittel handelt. Pflastersteine gibts auch beim Bäcker und möglicherweise sogar als eingetragenes Warenzeichen.

    Sag Deinem Kunden daß er besser recherchieren soll wenn er Abmahnungen dieser Art in Zukunft vermeiden will!

    MFG

    1. Das da

      Melange Öko Pflastersteine – 100% VEGAN

      ist tatsächlich irreführend. Die Abmahnung ist berechtigt solange nicht eindeutig bestimmt ist ob es sich um Baustoffe oder Lebensmittel handelt. Pflastersteine gibts auch beim Bäcker und möglicherweise sogar als eingetragenes Warenzeichen.

      Du solltest wenigstens das Eröffnungsposting lesen und den zur Problembeschreibung eingefügten Links darin folgen. Hier:

      https://www.uhl.de/melange-oeko.html

      Ich vermute nämlich mal, die erwähnte schriftliche Werbung zeigt keine Steine vor einem, in Kreisen unserer Generation und Geografie seht gut bekannten Hallensischen Süßwarenbetrieb oder einem Bäcker.

    2. Das da

      Melange Öko Pflastersteine – 100% VEGAN

      ist tatsächlich irreführend. Die Abmahnung ist berechtigt solange nicht eindeutig bestimmt ist ob es sich um Baustoffe oder Lebensmittel handelt. Pflastersteine gibts auch beim Bäcker und möglicherweise sogar als eingetragenes Warenzeichen.

      Sag Deinem Kunden daß er besser recherchieren soll wenn er Abmahnungen dieser Art in Zukunft vermeiden will!

      Einmal Suchmaschine angeworfen hätte Dich zu dieser logischen Erkenntnis führen können!

      Schönen Sonntag.

      1. Sag Deinem Kunden daß er besser recherchieren soll wenn er Abmahnungen dieser Art in Zukunft vermeiden will!

        Einmal Suchmaschine angeworfen hätte Dich zu dieser logischen Erkenntnis führen können!

        Ich hab den Eindruck, Du hast hier noch gar nichts gelesen, geschweige denn eine Suchmaschine angeworfen - denn dann hättest auch Du zu meinen Erkenntnissen und zu Wissen über die "Windigkeit" dieses "sehr speziellen" Abmahners kommen können.

        Für mich ist der Typ einfach nur ein Schwindler.

        1. Klar, richtig suchen will ja auch gelernt sein:

          Vegane Pflastersteine: 197000 Treffer

          So einfach ist das!

          1. Hallo pl,

            ja, richtig. Suchen will gelernt sein. Deine Suche ergibt auf Seite 1:

            Treffer 1: Ein Bäcker

            Treffer 2: Irgendwelches Getratsche von focus.de

            Treffer 3: Rezept für "Pflasterkekse"

            Treffer 4: ARD Mediathek Ü übersichtsseite mit einem Thema zu Pflastersteinen und einem anderen Thema zu Veganen Alternativen zu Frischkäse.

            Treffer 5: Irgendwas wo der Amazon Ergebnisgrabber reingrätscht und einen Pflasterzieher anbietet

            Treffer 6: Alex kocht vegane Lasagen

            Treffer 7: Militante Veganer werfen Pflastersteine

            Treffer 8: Ein Pflasterleger erzählt über sein veganes Kochhobby

            Treffer 9: Utopia.de über das Reinigen von Pflastersteinen (vermutlich mit veganem Mittel)

            9/9 Fehlergebnisse. Wenn das die Quote ist...

            Treffer 6 auf Seite 3 klingt vielversprechend:

            Die Pflastersteine der Antifa Demobedarf GmbH sind selbstredend fair gehandelt, glutenfrei und vegan.

            Wir sind indes nicht sicher, ob wir sie als "bio" bezeichnen dürfen: Zwar handelt es sich ausschließlich um natürlich gewachsene Steine ohne gentechnische Veränderung oder chemische Behandlung, allerdings konnte der Anbau nicht ökologisch kontrolliert werden, da die Steine üblicherweise älter sind als wir.

            Rolf

            --
            sumpsi - posui - clusi
            1. Na da siehst Du doch, daß die Abmahnung berechtigt ist! Einschließlich der Begründung!

              MFG

              1. Hallo,

                Na da siehst Du doch, daß die Abmahnung berechtigt ist! Einschließlich der Begründung!

                wervechselst du jetzt auch noch bio und vegan?

                Gruß
                Kalk