ursus contionabundo: Notarielle Beglaubigung

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Heißt das, ich sollte meinen Code etwa hier in diesem Forum sogar bewusst öffentlich machen, um mit Datum und vielen Zeugen belegen zu können, dass ich der Urheber bin?

Nun, im Hinblick auf die Gefährdung Deines abgesicherten Lebensabends in dem Land, in dem angeblich sogar Gott fett leben will (was die Lebenhaltungskosten nicht erniedrigt) und weil ich gegenwärtig nur sehr wenig Ahnung vom Urheberrecht habe, würde ich Dir sehr explizit zum Interview bei einem Anwalt (oder einem egalgeschlechtliches Pendant) mit den Spezialisierungen Urheber- und Patentrecht raten. Dem kannst Du wohl (ich rede ja über eine[n] unbekannte[n] Dritte[n]) auch zeigen was Du da hast.

Besser als ein Forum wäre aber im Hinblick auf die Beweislage wohl ein Notar, Notarine oder Notarsonstwas, welche[r|s] in einer notariellen Urkunde beglaubigt, dass, wann und wo genau Du vor dieser, besonderes rechtsstaatliches Vertrauen genießenden Person erschienen bist, dich mit dem eigenen Personalausweis oder ebensolchem Reisepass ordnungsgemäß als Deinereinenselbst ausgewiesenen und erklärt hast, dass das verbundene Werk von Dir selbst stammt. Besonders sicher ist es, wenn er das außerdem auch noch verwahrt.