Wenn der Anbieter sich entschuldigt hat lass es einfach gut sein. Man kann es auch übertreiben. Fehler passieren und sind menschlich. Wenn es noch einmal vorkommt, dann würde ich dieses vielleicht melden.
Bernd: DSGVO Benachrichtigungspflicht, Verstoß melden
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DSGVO Benachrichtigungspflicht, Verstoß melden
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Rolf B
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