seth: datenschutzerklaerung auf externem server zulaessig?

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gudn tach!

die frage, wie "nah" eine DSE der website sein muss, hatte ich mir auch schon mal gestellt und alleine nicht beantworten koennen. im gespraech mit einem juristen (der sich gerade in dsgvo-zeugs reingearbeitet hat, allerdings leider zu wenig web-technik-verstaendnis mitbrachte) hat sich mir die vermutung aufgedraengt, dass diese technische frage, die leute wie wir automatisch stellen, dem juristen bzw. der dsgvo im zweifel egal ist -- es laeuft wohl auf die alte frage nach den grenzen einer website hinaus (also: was gehoert noch dazu und was nicht?).

IANAL und ich denke: wichtig ist nicht, wo die DSE sich physikalisch bzw. addresstechnisch befindet, sondern wichtig ist nur, ob es fuer den visitor hinreichend deutlich ist, dass sie zu jener website gehoert, auf der er sich befindet (bzw. glaubt zu befinden). solange die zugehoerigkeit deutlich ist und die DSE inhaltlich die rechtlichen anforderungen erfuellt, wird einem da vermutlich auch niemand einen strick draus drehen. (analog halte ich es beim impressum.)

zum technischen problem, das MudGuard aufwirft, antworte ich dort.

prost

seth