datenschutzerklaerung auf externem server zulaessig?
bearbeitet von X11Beim Impressum gab es mal die Regel, dass "zentrale Impressumsseiten" angeben müssen, für welche Webseiten ("domains") diese gelten, damit "fuer den visitor hinreichend deutlich ist, dass sie zu jener website gehoert" von wo er das Impressum aufgerufen hat.
Für Datenschutzerklärungen dürfte das selbe gelten.
Es gilt:
Gummiparagraph → Klärung den Gerichten überlassen → "Hohe See, Gottes Hand".
Also: Lieber nicht, wenns denn nicht viel kostet. Man kann ja auch Teile einer Webseite von einer zentralen Ressource laden...