Camping_RIDER: DSGVO akzeptieren Hindernis absichtlich

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Aloha ;)

nein, Zensur ist allgemein die Verfälschung einer Aussage durch gezieltes Weglassen von Teilen davon. Die erfolgt in der Regel durch staatliche Stellen; aber in der Regel bedeutet eben: Nicht nur, und nicht immer.
Zensur kann durch jeden Vertreter (Vormund, Betriebsrat, Anwalt, Abgeordneter) erfolgen, aber auch durch den Inhaber einer gewissen begrenzten Hoheit, etwa den Betreiber eines Forums.

Nein. Einfach nein. Der Betreiber eines Forums kann nicht zensieren, oder wenn, dann nur indem man Sprache entsprechend beugt um gewünschte Assoziationen mit Grundrechtsverletzung und Unrechtshandlungen zu wecken. Das mag nicht deinem Sprachgebrauch entsprechen, aber sehr wohl der offiziellen Definition. Aus deiner Quelle:

  • „Nicht nur totalitäre Staaten können Zensur durchführen.“ (Auch andere Staaten, aber keine Rede von Privatpersonen, Organisationen oder andere Vertreter.)

  • Historisch: „Prüfung bzw. Beurteilung und zugleich das Amt eines Sittenrichters (Censors) im römischen Staat“ - staatlich-hoheitliche Aufgabe

  • „Die Zensur dient dem Ziel, das Geistesleben in religiöser, sittlicher oder politischer Hinsicht zu kontrollieren. Diese Kontrolle wird damit begründet, man wolle oder müsse schutzbedürftige Gesellschaftsgruppen vor der schädlichen Wirkung solcher Inhalte bewahren.“ Gesellschaftsgruppen. Es geht um die Gesellschaft, die da vom Staat oder anderen öffentlichen Stellen zensiert wird. Zwei Beispiele sind im nächsten Absatz genannt: Zensur herätischer Schriften durch die katholische Kirche (im Mittelalter Staatsmacht, mindestens aber öffentlich-rechtliche Organisation), oder der Jugendschutz als Form staatlicher Zensur.

  • „Zur Kontrolle werden, je nach Staat und Gesetzeslage, folgende Maßnahmen angewendet“ - Je nach Staat und Gesetzeslage. Staatlich. Darauf folgt ein ganzer Katalog an Maßnahmen, die allesamt (!) ausschließlich dem Staat als Werkzeug zur Verfügung stehen.+

Du befindest dich da also mit deiner Öffnung des Begriffs Zensur auf einem sehr schmalen Brett, das auch durch andere renommierte Quellen nicht gestützt wird.

Duden: [2a] „von zuständiger, besonders staatlicher Stelle vorgenommene Kontrolle, Überprüfung von Briefen, Druckwerken, Filmen o. Ä., besonders auf politische, gesetzliche, sittliche oder religiöse Konformität“

Der Duden gesteht zwar zu, dass der Begriff Zensur wohl auch mal außerhalb staatlichen Kontextes verwendet wird, sagt damit aber klar, dass im Regelfall staatliche Kontrolle gemeint ist.

Auch Brockhaus sieht das so:

„Bezeichnung für 1) eine von zuständiger, in der Regel staatlicher Stelle vorgenommene Überprüfung und Kontrolle von Druckwerken und audiovisuellen Produktionen auf ihre politische, gesetzliche, sittliche und religiöse Konformität und 2) die gegebenenfalls daraufhin erfolgende Unterdrückung beziehungsweise das Verbot der unerwünschten Veröffentlichungen.“

Es ist also wirklich nicht so, dass man bei Zensur das „staatlich“ noch extra unterstreichen müsste. Es ist der Regelfall. Es muss nicht extra betont werden. Im Gegenteil muss man eher dann die Besonderheit betonen, wenn man Zensur sagt und damit nichts staatliches meint.

Außerdem ist, wie schon auch deine Quelle sehr deutlich sagt, das im Kontext des Grundgesetzes sogar noch überflüssiger, denn: „Da Grundrechte traditionell als Abwehrrechte Privater gegenüber dem Staat zu verstehen sind (Art. 1 Abs. 3 GG), ist in Deutschland eine verbotene Zensur im Sinne von Art. 5 Abs. 1, S. 3 Grundgesetz nur die Zensur durch den Staat oder dem Staat zurechenbare Stellen.“

Ich denke tatsächlich, dass der Grund dafür, dass der Begriff „Zensur“ im Vergleich zur sachlich viel korrekteren Formulierung „Ausübung des Hausrechts“ viiiieel lieber verwendet wird, einfach darin liegt, dass man sich mittels Begriff „Zensur“ viiieel besser als unfair behandeltes Opfer stilisieren kann als mit dem anderen Begriff, der nahelegt, dass man sich eigentlich selbst im Unrecht befindet, wenn man die Regeln des (z.B. Foren-) Betreibers verletzt.

Dass jetzt schon in den Definitionen steht, dass Zensur nur „in der Regel“ bzw. „besonders“ von staatlichen Stellen ausgeübt wird, und nicht immer, liegt meines Erachtens nicht daran, dass der Begriff auch anders gebraucht werden sollte, sondern daran, dass er eben mittlerweile zu oft missbraucht wird.

Das ist aber nur meine Einschätzung und meine Meinung. Ich jedenfalls werde nicht dazu beitragen, dass der Begriff in anderem Kontext verwendet wird, denn ich für mein Teil halte Zensur (also richtige Zensur) für ein großes Problem, das wir hierzulande zum Glück nicht (zumindest nicht in großem Stil) haben und halte es für sehr problematisch, wenn der Begriff verwässert wird.

Grüße,

RIDER

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Henry
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                            Ein Aufruf wieder sachlich zu werden!

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