klawischnigg: DSGVO akzeptieren Hindernis absichtlich

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Hi there,

Auch wenn ich jetzt keinen Paragraph benennen kann, nachdem etwas "verboten" sein soll, aber manche Abmachungen oder Verträge würden einfach mit dem Grundgesetz kollidieren. Du kann zB nicht rechtswirksam ein Organ von Dir verkaufen oder ähnliches - das würde vor einem deutschen Gericht einfach nicht standhalten.

Ja. Das liegt aber nicht daran, dass eine solche Bedingung verboten wäre, sondern daran, dass der Verkauf von Organen verboten ist.

Ja, aus dem gleichen Grund, aus dem manche Vereinbarungen sittenwidrig wären.

Natürlich kann ich als Zugangsvoraussetzung zu meinem Privateigentum (und eine Website ist ein solches) verlangen, dass jemand nur noch eine Niere hat. Oder so. Mein Privateigentum, meine Willkür. Muss ja niemand drauf eingehen. Menschen sind nicht gezwungen, meine Bedingungen zu akzeptieren.

Das ist etwas komplett anderes. Es ist etwas anderes, ob man einen Zustand voraussetzt oder ihn erst verursacht.

Übrigens ist das Gewähren des Zugangs zu einer Webseite kein Vertrag und keine Abmachung im eigentlichen Sinn.

Interessante Frage. Ich schätze einmal, daß Dir da ungefähr die Hälfte aller deutschen Juristen widerspräche, während die anderen keine Meinung dazu hätten (das trifft vermutlich auch auf jene zu, die sich immer wieder mal aus Karlsruhe melden)

Es wird nichts vereinbart. Ich prüfe etwas und sage danach "Ja" oder "Nein". Wie ein Türsteher. Die sind auch nicht illegal, selbst wenn sie willkürlich entscheiden.

Das hat auch niemand behauptet. Aber ein Türsteher, der von Dir Selbstverstümmelung für den Einlass verlangt, der bekommt sicher Schwierigkeiten mit den Behörden, auch wenn Du das so einfach nicht glauben willst.

Deine Thesen leben von den extremen Beispielen.

Und?

Ich liefere mal eines, das nicht so extrem ist. Stell dir einen privaten Club vor, und die Mitglieder haben alle eine Tätowierung auf dem Arm. Ein Türsteher prüft diese Tätowierung und lässt dich nur rein, wenn du eine hast.

Und?

Deiner These nach wäre alleine dieses Vorgehen bereits illegal.

Warum? Tätowieren ist schon längst im Mainstream menschlichen Verhaltens angekommen.

Sicher, dass du diese These halten möchtest?

Ja.

Auch nicht in Bezug auf die DSGVO. Meine Webseite, meine Regeln. Es gibt kein verbrieftes Recht darauf, den Inhalt einer beliebigen Webseite konsumieren zu können, und es gibt auch keine Grenzen für Auflagen, die man damit verknüpfen kann.

Ich fürchte, wir drehen uns im Kreis und ich würde sagen, probier's einfach. Du wirst schon 'rausfinden, ab welcher Auflage die Herren und Damen mit den Schirmmützen an Deine Türe klopfen...

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DSGVO akzeptieren Hindernis absichtlich

Henry
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                            Ein Aufruf wieder sachlich zu werden!

                            Matthias Scharwies
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