Raketenrechtsentrater: Keine Rechtsfrage ...

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Worauf ich aber ohnehin hinauswollte ist der Umstand, daß das hier immer wieder ins Spiel gebrachte "Recht am eigenen Bild" hingegen nichts mit dem Urheberrecht zu tun hat...

Sachlich würde ich das auch so sehen. „Gespeichert“ ist es aber im

Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie