Auge: Keine Rechtsfrage ...

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Hallo

Wenn ein Chor auftritt und dieser Auftritt gefilmt wird, ist davon auszugehen, dass das Einverständnis der Chormitglieder vorliegt.

Wenn vor dem Filmen kommuniziert wurde „Wir filmen heute, um die Aufnahme im Interdingensneuland zu veröffentlichen. Wer das nicht will, soll heute nicht mitsingen“, dann ja.

Wenn gesagt wurde „Wir filmen für interne Zwecke“ und man später drauf kommt, man könne die Aufnahmen ja auch veröffentlichen, muss man sich wohl dafür das Einverständnis aller Beteiligten einholen.

Das sollte sich von selbst verstehen. Ich weiß, das tut es nicht immer, aber im zweiten Szenario wurde das Einverständnis für einen Zweck gegeben, für einen anderen aber nicht, für den es also separat eingeholt werden muss.

Wenn das Einverständnis vorliegt, sollte das nicht von Hinterbliebenen zurückgezogen werden können. Sonst hätte ja Yoko Ono sämtliche Beatles-Aufnahmen aus dem Verkehr ziehen können.

Gar nicht auszudenken, welche Reputation sie bei den Beatles-Fans hätte. *scnr*

(Gestern jährte sich der Todestag von John Lennon zum 40. Mal. RIP.)

1980 … ja, 1980. Wegen des Jahres musste ich tatsächlich nachschauen.

Tschö, Auge

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Ein echtes Alchimistenlabor musste voll mit Glasgefäßen sein, die so aussahen, als wären sie beim öffentlichen Schluckaufwettbewerb der Glasbläsergilde entstanden.
Hohle Köpfe von Terry Pratchett