Der Martin: Keine Rechtsfrage ...

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Hallo,

… ebenso wie ein Theater-Ensemble Urheber einer bestimmten Inszenierung etwa eines Dürrenmatt-Stücks ist.

Warum sollte es für die Inszenierung eines Theaterstücks ein Urheberrecht geben? Wird bei der Aufführung eines von anderer Seite geschaffenen Werks irgendeine Schöpfungshöhe erreicht?

ja selbstverständlich doch. Da wird schließlich das geschriebene Werk interpretiert und in Schauspiel "umgewandelt". Die Darbietung eines künstlerischen Werks (Musik, Theater, Buch) ist doch für sich auch wieder eine Kunst, die in den meisten Fällen eine gewisse Schöpfungshöhe hat.

Wenn etwa Lang Lang ein Klavierkonzert von Haydn[1] spielt, dann ist sowohl die Haydnsche Komposition als auch das Klavierspiel des Pianisten ein Kunstwerk. Deswegen werden z.B. auch Mitschnitte (egal ob live oder als Studioaufnahme) dieses Klavierkonzerts als CD für teures Geld verkauft[2].
Oder siehst du das anders?

Sollte es im Falle eines Chors nicht eher so sein, dass die Nutzungsrechte beim Chor liegen und nicht bei dessen einzelnen Mitgliedern?

Die Nutzungsrechte am Werk des Chors (Gesang) ganz bestimmt. Die Nutzungsrechte an bestimmtem Bildmaterial, z.B. Close-Ups, nicht unbedingt. Da sind, wie erwähnt, außerdem Persönlichkeitsrechte zu beachten.

Diese Erlaubnis wurde eventuell explizit durch eine schriftliche Zustimmung oder zumindest implizit durch Teilnahme an einer Veranstaltung erteilt.

Das wissen wir im vorliegenden Fall eben nicht. Linuchs sagt, es gibt nichts Schriftliches, die Einwilligung wurde mündlich gegeben. Ist also nicht nachprüfbar. Implizit durch Teilnahme an der Veranstaltung kann sein, es ist aber auch denkbar, dass einzelne Chormitglieder von der Filmerei nichts gewusst haben, sondern stattdessen der Chorleiter eigenmächtig zugestimmt hat. Wir urteilen hier die ganze Zeit nur auf der Basis von Mutmaßungen.

Kann mir ja keiner sagen, er/sie/es würde vom Chorleiter nicht darauf hingewiesen, wenn der Auftritt am nächsten Samstag verfilmt werden soll

Dafür würde ich nicht meine Hand ins Feuer legen. Es soll Leute geben, die die Tatsache, dass der Auftritt gefilmt werden soll, für eine Nebensächlichkeit halten, mit der man die Sänger nicht behelligen muss.

oder zumindest, aus dem Publikum heraus, verfilmt werden kann.

Damit allerdings muss man immer rechnen. Diese Aufnahmen dürfen dann aber in der Regel auch nicht ohne weitere Genehmigung veröffentlicht werden.

Wer nicht gefilmt werden will, hat in einer kontrollierten Situation wie einem Auftritt die Möglichkeit, das vorher kundzutun. Dann muss damit ungegangen werden.

Wenn derjenige das weiß.

Live long and pros healthy,
 Martin

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Früher war ich klein und dumm. Inzwischen hat sich so manches geändert. Ich bin größer geworden.

  1. Keine Ahnung, ob ich hier einen passenden Komponisten eingesetzt habe, ist nicht so mein Genre. ↩︎

  2. Ich will hier gar nicht darauf eingehen, dass meist nur ein geringer Teil des Erlöses an den Künstler selbst geht, sondern der Löwenanteil an die sogenannte Verwertungsindustrie. ↩︎