Rolf B: Weitere Infos meinerseits... Was ratet ihr mir?

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Hallo Mike,

Schließlich ist das eine Email. Wer weiß ob sie ankam,sie ist nicht rechtsverbindlich

Das ist ein Irrtum. Dazu gibt es - soweit ich das finden konnte - Urteile. Wer Verträge elektronisch abschließen darf, der darf auch elektronisch dazu kommunizieren. Ob die Mail ankam, kann man ggf. sogar nachweisen, wenn die Mail entsprechende Spionagetechniken enthielt und Du die nicht geblockt hast.

ich habe nichts bestätigt, im Kontrollzentrum gab es soweit ich weiß keine Warnung, der Betreff war nur "wichtige Infos zum Vertrag".

DAS könnte schon eher was sein, der Betreff sollte die Preiserhöhung erwähnen.

Es geht um ein billiges Paket. Was mich stutzig macht, ist die Tatsache, dass Unternehmen mich um ein weiteres Jahr binden will, obwohl ich das Paket aktiv nicht mal genutzt hatte.

Das sind doch die liebsten Kunden, die bezahlen, aber keine Leistung in Anspruch nehmen.

Sofortkündigung (...) das Paket und die Domain sind sogar gelöscht...

Okay. Dann können sie auch eigentlich kein Entgelt mehr fordern. Wenn sie trotzdem was wollen, müsstest Du darauf verklagen können, auch die Leistung zu erbringen - was vermutlich nicht geht weil gelöschte Domains gerne von Grabbern gekapert und auf „Park-Seiten“ umgeleitet werden. Auch so eine dubiose „Dienstleistung“…

Ob die Rezensionen repräsentativ sind, kann ich nicht beurteilen. Zufriedene Kunden beurteilen deutlich seltener.

Du solltest das aber definitiv mit dem Anwalt deines geringsten Misstrauens besprechen.

Rolf

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sumpsi - posui - obstruxi