Rolf B: Urheberrecht von Texten

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Hallo Linuchs,

Es ging um einen Karten-Ausschnitt zu einer Adresse. Diesen Karten-Ausschnitt gab es in leicht veränderten Farben anderswo auch.

Hattest Du denn für den von Dir verwendeten Ausschnitt eine Nutzungserlaubnis eingeholt / bezahlt, von demjenigen, der ihn in diesen Farben erstellt hatte?

Wenn ja, konntet ihr euch doch auf diese Erlaubnis berufen und den Abmahner abtropfen lassen. Bzw wenn der Abmahner der eigentliche Rechteinhaber war und euer Erlaubnisgeber der Cloner, dann wäre der wohl in der Verantwortung.

Angst vorm Anwalt ist immer ein schlechter Berater. Da gibt's genügend, die diese Angst für die phantasievollsten Forderungen ausnutzen.

Rolf

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sumpsi - posui - obstruxi